Bundesrat will besser qualifizierte Gesundheitsfachleute ausbilden

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Landesweit sollen einheitliche Anforderungen an die Ausbildung von Gesundheitsfachleuten gestellt werden. Dafür sorgt ein neues Berufsregister.

    Pflegefachfrau
    Eine Pflegefachfrau zieht sich Handschuhe an. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein neues Berufsregister soll besser qualifizierte Gesundheitsfachleute hervorbringen.
    • Es sollen damit landesweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung gestellt werden.

    Der Bundesrat will mehr und besser qualifizierte Gesundheitsfachleute ausbilden. Dazu hat er am Mittwoch die Ausführungsbestimmungen zu einer neuen Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Ein neues Berufsregister soll vor Missbrauch schützen.

    Angesichts der demografischen und gesundheitspolitischen Herausforderungen war das Gesetz über die Gesundheitsberufe im Parlament unbestritten. Es soll die Ausbildungen attraktiver machen und dadurch sicherstellen, dass in der Schweiz in Zukunft ausreichend gut qualifizierte Gesundheitsfachleute zur Verfügung stehen.

    Einheitliche Ausbildung

    Es formuliert landesweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung für die Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebammen, Optometrie, Osteopathie und die Ernährungsberatung, die als berufsbefähigend gilt. Das Gesetz legt bei allen Studiengängen gemeinsame allgemeine persönliche und soziale Kompetenzen fest.

    Am Mittwoch hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Auf Verordnungsstufe hat er für jeden dieser Gesundheitsberufe berufsspezifische Kompetenzen festgelegt. Diese bilden die Grundlage für die Akkreditierung der jeweiligen Studiengänge der Fachhochschule.

    Die Verordnung legt schliesslich fest, unter welchen Voraussetzungen ausländische Bildungsabschlüsse anerkannt werden. Geregelt wird auch, welche Abschlüsse nach bisherigem Recht den heutigen zur Ausübung des Berufes gleichgestellt sind.

    Berufsregister gegen Sünder

    Weiter wird mit dem Gesetz ein nationales Register für Physiotherapeuten, Hebammen und die anderen neu gesetzlich reglementierten Gesundheitsberufe geschaffen.

    Darin sollen unter anderem Disziplinarmassnahmen festgehalten werden, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Dadurch soll vermieden werden können, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt.

    In der Verordnung hat der Bundesrat präzisiert, welche Daten im künftigen Register enthalten sind. Diese umfassen Ausbildungsabschlüsse und Angaben darüber, ob jemand eine Bewilligung zur Berufsausübung verfügt. Geführt wird das Register vom Schweizerischen Roten Kreuz.

    Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2019.

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