Bundesrat will Auswirkung von Strahlung im Alltag untersuchen
Die Auswirkungen der zuletzt in Kritik geratenen Änderung in der Kernenergieverorderung möchte der Bundesrat nun untersuchen lassen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat eine kontroverse Änderung der Kernenergieverordnung umgesetzt.
- Nun will er deren Auswirkungen von unabhängigen Experten untersuchen lassen.
- Der Bundesrat geht so einem Auftrag der ständerätlichen Umweltkommission nach.
Der Bundesrat hat eine umstrittene Änderung der Kernenergieverordnung auf den 1. Februar 2019 in Kraft gesetzt. Nun lässt er deren Auswirkungen von unabhängigen Experten prüfen.
Er ist bereit, einen entsprechenden Auftrag der ständerätlichen Umweltkommission (Urek) umzusetzen, wie der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf ein Kommissionspostulat zu entnehmen ist. Die Kommission hatte sich des Themas angenommen, nachdem in der Vernehmlassung kritisiert worden war, mit der Verordnungsänderung würden Sicherheitsvorgaben an die Kernkraftwerke gesenkt.
Mit dem Postulat verlangt die Urek einen Bericht zu radioaktiver Strahlung im Alltag und zum Strahlenschutz. Sie ist der Ansicht, dass nur eine umfassendere Betrachtungsweise dem Sachverhalt gerecht werden kann, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Der Fokus müsse dabei auf die Verhältnismässigkeit zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Nutzen von Technologien, bei denen Radioaktivität auftritt, gerichtet werden.
Dazu muss der Bundesrat nun unter anderem die Entwicklung der Belastungen durch die verschiedenen Quellen radioaktiver Strahlung aufzeigen. Weiter verlangt die Urek einen Vergleich der schweizerischen Vorschriften und Strahlenschutzkonzepte mit internationalen Empfehlungen und Standards.