Die Schweiz soll ab Mai 2022 beim neuen Ein- und Ausreisesystem der EU mitmachen. Das Parlament hat den Rechtsgrundlagen vor anderthalb Jahren zugestimmt. Nun hat der Bundesrat die Vorentwürfe zu den entsprechenden Verordnungen verabschiedet.
Bundeshaus Bern Bundesversammlung
Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das sogenannte Entry-Exit-System (EES) funktioniert mit einer neuen Datenbank und soll beispielsweise automatische Grenzkontrollen an Flughäfen ermöglichen.
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Es geht darum, genau feststellen zu können, wann und wo ein Drittstaatenangehöriger in den Schengen-Raum einreist und diesen verlässt.

Ein ähnliches Regime gilt seit längerem in den USA. Nun soll ein ähnliches System an den Schengen-Aussengrenzen die Reisedaten von Drittstaatsangehörigen erfassen, die für einen Kurzaufenthalt von maximal neunzig Tagen ein- oder ausreisen. Das Gesichtsbild aller Reisenden wird gespeichert. Neu werden ausserdem auch die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die nicht visumspflichtig sind. Die Daten werden nach drei Jahren gelöscht.

Die in ESS gespeicherten Daten stehen nicht nur an den Schengen-Aussengrenzen, sondern auch im Landesinnern zur Verfügung. Dort soll das System zur Verhütung und Aufdeckung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten eingesetzt werden.

Für die Umsetzung der EU-Rechtsgrundlagen zum EES sind auf Verordnungsebene Anpassungen erforderlich, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. So wird eine neue Verordnung über das Ein- und Ausreisesystem (EESV) geschaffen. Diese regelt laut der Regierung hauptsächlich die Eingabe-, Bearbeitungs- und Abfragerechte der Schweizer Behörden sowie das Verfahren für die Abfrage und den Zugang zu den Daten des EES.

Für das nationale Umsetzungsprojekt und die Anbindung an EES rechnet der Bundesrat mit Entwicklungskosten von knapp 12 Millionen Franken und jährlichen Betriebskosten von 2,1 Millionen Franken. Hinzu kommt ein jährlicher Finanzierungsbeitrag an die EU von rund 12 Millionen Franken.

Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen dauert bis zum 29. Mai 2021.

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