Die Rückerstattung der CO2-Abgabe könnte bald anders erfolgen. Der Bundesrat prüft einen Wechsel, um die Rückzahlungen sichtbarer zu machen.
CO2-Abgabe Heizöl
Nur 12 von 100 Schweizern wissen, wie der Rückerstattungsmechanismus funktioniert. (Symbolbild) - Keystone

Die Rückerstattung der CO2-Abgabe erfolgt künftig in der Schweiz eventuell nicht mehr mit einer Gutschrift auf der Krankenkassen-Rechnung. Der Bundesrat wird einen Systemwechsel prüfen – mit dem Ziel, diese Rückerstattung sichtbarer zu machen.

Der Nationalrat hat am Montag ein Postulat mit dieser Forderung an den Bundesrat überwiesen. Es stammt von seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N). Die Landesregierung war auch für Überweisung.

Die Urek-N hatte im Vorfeld argumentiert, das heutige System mit den Gutschriften auf den Krankenkassenprämien werde von einem Grossteil der Bevölkerung nicht verstanden. Oder aber die Gutschrift werde gar nicht wahrgenommen. Das führe dazu, dass die Akzeptanz für Lenkungsabgaben tief sei.

Vorschlag zur jährlichen Auszahlung

Der Urek-N schwebt vor, dass die Einnahmen aus der Abgabe neu mindestens jährlich an alle Privathaushalte ausbezahlt werden.

Der Bundesrat schrieb dem Nationalrat, bei der Prüfung werde der Transparenzgewinn den zusätzlichen Vollzugskosten gegenübergestellt werden müssen. Dank der Nutzung bestehender Strukturen koste die heute praktizierte Rückverteilung 20 Rappen pro Person.

Unbekannter Rückerstattungsmechanismus

Eine Umfrage eines Berner Forschungsteams ergab 2021/22, dass nur zwölf Prozent der Schweizerinnen und Schweizer den heutigen Rückerstattungsmechanismus kennen. 15 Prozent wussten um die Gutschrift auf ihrer Krankenkassenrechnung.

Zwar erhöhte sich die Unterstützung für die derzeitige CO2-Steuerpolitik geringfügig, nachdem die Forschenden den Studienteilnehmenden den gutgeschriebenen Betrag auf der Krankenkassenrechnung rot umrahmt hatten. Aber selbst eine geringe Steuererhöhung wurde dadurch nicht stärker befürwortet als zuvor.

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