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    Bundesrat plant Maskenpflicht und Verbot grösserer Menschengruppen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Am Sonntag kommt es zu einer ausserordentlichen Sitzung des Bundesrats. Die Verschärfung der Massnahmen gemäss einem Verordnungsentwurf. Hier ein Überblick:

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    Medienkonferenz des Bundesrates über neue Massnahmen in der Coronavirus-Pandemie im Medienzentrum des Bundeshauses in Bern (Archivbild). - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verschärft der Bundesrat am Sonntag die Massnahmen.
    • Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum sollen verboten werden.
    • Es soll wieder eine Empfehlung für Homeoffice ausgesprochen werden.
    • Bei privaten Veranstaltungen mit 15 -100 Teilnehmenden, sollen diese Masken tragen müssen.

    Der Bundesrat plant im Kampf gegen das Coronavirus laut einem Verordnungsentwurf eine klare Verschärfung der Massnahmen. Vorgesehen sind eine Maskenpflicht und ein Verbot für Ansammlungen mit über 15 Personen im öffentlichen Raum. Ebenso eine Empfehlung für Homeoffice.

    Den Entwurf zur Verordnung machten die Nachrichtenportale der CH-Media-Zeitungen am Freitagabend publik. Er lag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Er datierte vom Nachmittag und befand sich bei den Kantonen in der Vernehmlassung.

    Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum

    Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum sollen verboten werden. Etwa auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. In kleineren Gruppen müssen die Menschen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.

    Maskenpflicht für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis

    Für private Veranstaltungen, mit über 15 und höchstens 100 Personen auf Einladung hin teilnehmen, sollen Teilnehmer eine Gesichtsmaske tragen müssen. Dies, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz fürs Essen oder Trinken befinden. Konsumiert werden darf nur sitzend. Der Organisator soll zudem die Kontaktdaten der teilnehmenden Personen erheben müssen.

    Keine privaten Anlässe in geschlossenen Einrichtungen

    Private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen dürfen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben durchgeführt werden.

    Sektorpflicht für Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen

    Werden bei Veranstaltungen mit über 100 und bis höchstens 1000 Menschen Kontaktdaten erhoben, so sind sie erlaubt. Die Besucher müssen in Sektoren mit höchsten 100 Menschen platziert werden.

    Homeoffice-Empfehlung

    Der Bundesrat will wie bereits während des Lockdowns die Arbeit von zu Hause aus empfehlen.

    Ausserordentliche Sitzung des Bundesrats am Sonntag

    Am Sonntag trifft sich die Landesregierung gegen 11.00 Uhr zur einer ausserordentlichen Sitzung, wie bundesratsnahe Kreise entsprechende Medienberichte gegenüber Keystone-SDA bestätigten. Dann will die Regierung die Verschärfung diskutieren. Ab wann die geplante neue Verordnung in Kraft treten soll, war zunächst unklar.

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