Bundeshaus steht Besuchern während Herbstsession wieder offen

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Bern,

Die Zutrittsregeln zum Bundeshaus wurden leicht gelockert. Nun können die Besucher die Herbstsession wieder von den Tribünen aus verfolgen.

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Eine beschränkte Zahl an Besucherinnen und Besuchern kann die Herbstsession der eidgenössischen Räte wieder von den Tribünen aus verfolgen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Besucher können die Herbstsession wieder von den Tribünen im Bundeshaus verfolgen.
  • Im Nationalratssaal sind 30 Besucher erlaubt, im Ständerat 16.
  • Auch sollte eine Maske getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten wird.

Erstmals seit vergangenem Dezember können Besucherinnen und Besucher die Debatten der Herbstsession wieder von den Tribünen aus verfolgen. Die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte hat die Zutrittsregeln zum Parlamentsgebäude leicht gelockert.

Während der später abgebrochenen Frühjahrssession im Bundeshaus sowie während der Sommersession in der Bernexpo waren Besucherinnen und Besucher nicht erwünscht. Auch Besucher der Parlamentsmitglieder und nicht fest akkreditierte Medienschaffende hatten keinen Zutritt zum Parlament. Die Verwaltungsdelegation wollte so die Verbreitung des Coronavirus einschränken.

Trennwände zum Schutz der Anwesenden installiert

Bereits Anfang Juli hatte die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung entschieden, die Herbstsession wieder im Bundeshaus durchzuführen. Um alle Anwesenden bestmöglich zu schützen, werden dazu in den Ratssälen und Sitzungszimmern Plexiglas-Trennwände installiert.

Bundeshaus
Der Bundesrat hat die Änderung eines 90 Jahre alten Abkommens mit Iran in die Vernehmlassung geschickt. (Archivbild) - keystone

Auf der Tribüne im Nationalratssaal können im September maximal 30 Personen Platz nehmen. Auf den Ständeratstribünen gilt eine Obergrenze von 16 Plätzen, wie es in einer am Montagabend publizierten Mitteilung der Parlamentsdienste heisst. Damit könne die Gesamtzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Parlamentsgebäude aufhalten, niedrig gehalten werden.

Altparlamentarier immer noch keinen Zutritt

Auch Kantonsvertreterinnen und -vertreter, persönliche Mitarbeitende oder Gäste der Ratsmitglieder sowie Botschafterinnen und Botschafter können wieder ins Bundeshaus. Medienschaffende mit Dauerausweisen werden wie bis anhin zum Gebäude zugelassen. Altparlamentarierinnen und -parlamentarier haben jedoch weiterhin keinen Zutritt.

Allen Anwesenden wird laut der Verwaltungsdelegation dringend empfohlen: Ausserhalb von Sitzungsräumlichkeiten sollte eine Maske getragen werden, sollten die Abstände nicht eingehalten werden können. Besucherinnen und Besucher werden zudem aufgefordert, für das Contact Tracing ihre Kontaktdaten zu hinterlassen.

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