Ein Genfer Wachmann hat wegen der Beschlagnahmung von Waffen eine Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht Lausanne wies sie jedoch ab.
Bundesgericht Lausanne
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Wachmanns im Zusammenhang mit der Lagerung von Waffen abgewiesen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wachmann aus Genf hat ohne Vorsichtsmassnahmen Waffen auf einem Boot gelagert.
  • Als sein Waffenlager beschlagnahmt wurde, reichte er Beschwerde ein.
  • Das Bundesgericht in Lausanne wies sie jedoch ab.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Wachmann zurückgewiesen, der die Beschlagnahmung von Waffen und Munition angefochten hatte. Der Mann hatte die Waffen ohne Vorsichtsmassnahmen auf einem Boot gelagert.

Die Genfer Polizei hatte im Oktober 2018 festgestellt, dass der Wachmann sieben Waffen in seinem Boot aufbewahrte. Darunter waren Pistolen, Schrotflinten sowie Munition. Das Boot war an einem belebten Platz verankert und mit einer einfachen Plane abgedeckt.

Waffen waren nicht sorgfältig gelagert

Der Eigentümer hatte es versäumt, die Waffen sorgfältig zu lagern. Deshalb war er zu einer Geldstrafe von 500 Franken verurteilt worden. Das Gericht ordnete ferner an, die Gewehre einzuziehen und zu beschlagnahmen.

Einen Monat später holte der Wachmann Waffen und Munition bei der Polizei wieder ab. Er legte jedoch nur die Verurteilung zu einer Geldstrafe offen, ohne die Beschlagnahmung zu erwähnen.

Tresor für Waffen gemietet

Er gab an, er habe einen Tresor bei einem Schiessstand gemietet, um die Waffen dort sicher zu lagern. Ende März 2019 erschien die Genfer Polizei erneut, um die Einlagerung der Gewehre im Tresor zu überprüfen.

Sie fand jedoch nur eine Handfeuerwaffe und die dazugehörige Munition. Der Rest des Arsenals war auf dem Boot in ungesicherten Metallkisten deponiert.

Schiessstand
Fokus auf die Zielscheibe: Der Schiessstand Moos ist sanierungsbedürftig. (Symbolbild) - keystone

Die Polizei verhängte eine weitere Geldstrafe und beschlagnahmte erneut Waffen und Patronen. Der Wachmann widersetzte sich diesem Strafbefehl. Gegen die Beschlagnahmung legte er beim Kantonsgericht Genf Berufung ein. Als seine Beschwerde abgelehnt wurde, wandte er sich an das Bundesgericht.

In dem am Freitag veröffentlichten Entscheid wies das Erste Gericht für Öffentliches Recht alle Beschwerden des Wachmanns ab. In der Begründung hiess es, dass Gegenstände beschlagnahmt würden, die am Ende des Prozesses voraussichtlich ohnehin konfisziert würden.

Zerstörung der Waffen und Munition

Was die Beschlagnahmung betreffe, so werde sie für Gegenstände angeordnet, die zur Begehung einer Straftat verwendet werden könnten. Dies könne zur Zerstörung der Waffen und der Munition führen.

Die Richter finden, dass eine Einziehung der Waffen am Ende des Strafverfahrens plausibel erscheint, um eine Beschlagnahmung zu rechtfertigen. In der Tat wurde die Beschlagnahmung angeordnet, weil der Wachmann nicht genügend Vorkehrungen zur Sicherung seiner Waffen getroffen hatte.

Darüber hinaus sei der Mann weniger als sechs Monate zuvor für die gleichen Taten angezeigt worden. Diese Umstände zeigten, dass der Wachmann sich weiterhin in einer Weise verhalte, die die öffentliche Sicherheit gefährde, schloss das Gericht.

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