Im letzten Jahr verboten die Schweizer Behörden sieben Auslandseinsätze von privaten Firmen, da sie potenziell gegen das Völkerrecht verstossen hätten.
Sicherheitsdienst
Ein Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes Delta Security überwacht das internationale Leichtathletik-Meeting Weltklasse Zürich im Stadion Letzigrund. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2018 wurden sieben Auslandseinsätze von privaten Sicherheitsfirmen verboten.
  • Diese hätten potenziell gegen das Völkerrecht verstossen.
  • Zudem wären sie den aussenpolitischen Zielen der Schweiz zuwidergelaufen.

Die Schweizer Behörden haben im vergangenen Jahr sieben Einsätze von privaten Sicherheitsfirmen im Ausland verboten. Diese hätten potenziell gegen das Völkerrecht verstossen oder wären den aussenpolitischen Zielen der Schweiz zuwidergelaufen.

Die Behörden leiten bei Einsätzen von Sicherheitsfirmen im Ausland Prüfverfahren ein: Wenn Anhaltspunkte bestehen, «dass die geplanten Tätigkeiten mit dem Zweck des Gesetzes in Konflikt stehen könnten». Insgesamt seien 16 solcher Einsätze geprüft worden, schreibt das zuständige Aussendepartement am Mittwoch in einer Mitteilung. In drei Fällen habe die gemeldete Tätigkeit ausgeübt werden können, sechs Fälle seien noch pendent.

Auslandseinsätze müssen gemeldet werden

Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, ihre Auslandseinsätze den Behörden zu melden. Gemäss dem am Mittwoch vom Bundesrat genehmigten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018: Im Jahr 2018 gingen von 24 Unternehmen 479 solcher Meldungen ein. Das sind leicht mehr Einsätze als im Vorjahr (450).

Der Grossteil betrafen Einsätze im Personenschutz und bei der Bewachung von Gütern und Liegenschaften «in einem komplexen Umfeld». In 64 Fällen ging es um nachrichtendienstliche Tätigkeiten. Hier handelt es sich mehrheitlich um Ermittlungsbüros, die vor allem für die Wirtschaft und für den Bankensektor tätig sind. In diesem Bereich hat es einen leichten Rückgang gegeben – im Vorjahr waren es 109 Einsätze.

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Ein Securiy-Mann fährt mit einer Rolltreppe. - Pixabay

Starke Zunahme an Tätigkeiten

104 Meldungen wurden gemacht für die operationelle oder logistische Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften. Aber auch für den Betrieb und die Wartung von Waffensystemen oder die Beratung oder Ausbildung von Streit- und Sicherheitskräften. In diesem Bereich ist eine markante Zunahme an Tätigkeiten erfolgt: 2017 wurden lediglich 50 Einsätze gemeldet. Die Zunahme könne dadurch erklärt werden, dass etliche Unternehmen der Meldepflicht besser nachgekommen seien, steht im Bericht.

Etwas mehr als die Hälfte der Einsätze seien in Nordafrika und im Nahen Osten erfolgt. Im Berichtszeitraum seien keine Aktivitäten festgestellt worden, mit welchen Gesetze verletzt worden wären. Zudem seien durch die Bundesanwaltschaft keine Sanktionen ausgesprochen worden.

Insgesamt zieht die für die Kontrolle der Einsätze zuständige Behörde eine positive Bilanz. Der Kontrollmechanismus für die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen werde «mehr und mehr» anerkannt. Die Sensibilisierungsarbeit sei ausgedehnt worden. In Zukunft gehe es darum, sich Herausforderungen wie beispielsweise neuen Technologien oder der Rolle des Cyberspace zu stellen.

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