Neusten Erkenntnissen zu Folge rät das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Aufhebung der Maskenpflicht im Klassenzimmer.
Maskenpflicht
Keine Maskenpflicht für Schüler im Klassenzimmer. - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut dem BAG ist eine Maskenpflicht für Schüler nicht mehr erforderlich.
  • Weitere Schulaktivitäten wie Singen und Klassenlager sollen wieder möglich sein.
  • Das BAG ruft weiterhin zu einer adäquaten Händehygiene und regelmässigem Lüften auf.

In seinem neusten Schreiben zu den Corona-Massnahmen empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler aufzuheben. Beim Lehrpersonal könne das Maskentragen jedoch noch nützlich sein. Beispielsweise wenn die Distanz von 1,5 Meter nicht eingehalten werden könne, heisst es in dem Schreiben vom Mittwoch.

Das BAG verzichtet im Weiteren zu Vorgaben zum repetitiven Testen. Dies solle weiterhin möglich bleiben und werde noch bis Ende März finanziert. Zudem seien wie in der Allgemeinbevölkerung die «Quarantäneanordnungen auch in Schulen aufgehoben» und würden nicht mehr empfohlen.

Singen oder ähnlichen Schulaktivitäten sowie Schullager sollen laut BAG wieder uneingeschränkt möglich sein. Auch auf ein Ausbruchsmanagement soll verzichtet werden.

Weiterhin gute Händehygiene und regelmässigen Lüften

Hingegen müssen auf Corona positiv getestete Personen sich noch immer isolieren. In den Schulzimmern soll zudem weiterhin gelüftet werden. Sowohl Kinder wie auch Erwachsene sollen regelmässig ihre Hände mit Wasser und Seife waschen.

Die BAG-Empfehlungen richten sich an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sowie an die Kantonalen Gesundheitsdienste. Sie ersetzt die Empfehlungen vom November 2021. Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der kantonalen Behörden.

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