Zur Bearbeitung von Schutzstatus-S-Gesuchen von Geflüchteten aus der Ukraine hat der Bund eine Taskforce gegründet. Hintergrund ist ein umfangreiches Verfahren.
Frau Pass Ukraine
Eine neue Taskforce soll bei der Bearbeitung von Schutzgesuchen von Menschen aus der Ukraine helfen. (Symbolbild) - keystone

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat eine Taskforce für die Bearbeitung von Schutzstatus-S-Gesuchen von Geflüchteten aus der Ukraine gegründet. Trotzdem rechnet das SEM für 2024 mit durchschnittlich noch länger dauernden Verfahren als im Vorjahr.

Im letzten Halbjahr 2023 habe ein durchschnittliches Verfahren für ein Gesuch 24 Tage gedauert, teilte das SEM der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstag auf Anfrage mit. Die Behörde bestätigte Informationen der «Neuen Zürcher Zeitung». 5000 bereits gestellte Schutzstatus-S-Gesuche warten laut dem SEM gegenwärtig auf eine Bearbeitung.

Taskforce mit 34 Vollzeitstellen

Die neu gegründete Taskforce besteht laut dem Staatssekretariat aus 34 Vollzeitstellen. Geplant sei, in den kommenden Wochen neun weitere Vollzeitäquivalente für die Taskforce einzusetzen, so das SEM.

Die Mitarbeitenden des neuen Teams seien aus verschiedenen Bereichen beigezogen worden, wo Aufgaben weniger dringend seien. So zum Beispiel Personal, das sonst für das momentan sistierte Resettlement-Programm zuständig ist. Andere Bereiche würden unter dem Personalabzug leiden, nicht jedoch die Bearbeitung von Asylgesuchen, teilte das SEM auf Anfrage mit.

Verfahren werden länger dauern

Trotz der Neugründung der Taskforce und der geplanten personellen Aufstockung würden die Schutzstatus-S-Verfahren 2024 durchschnittlich länger dauern als noch 2023, teilte das SEM weiter mit. Denn: Der allgemeine Kontext habe sich seit dem Kriegsausbruch verändert, so eine Sprecherin des SEM.

Das Staatssekretariat müsse bei neuen Gesuchen um Erteilung des Schutzstatus S insbesondere abklären, ob die Betroffenen in einem anderen europäischen Land bereits Schutz erhalten haben.

Gestiegener Prüfungsaufwand

Zudem werde die Abklärung der Frage schwieriger, ob jemand, der ein Gesuch um Status S stellt, den Lebensmittelpunkt vor Ausbruch des Krieges tatsächlich in der Ukraine hatte. Dies bedeute, dass der Aufwand für die Abklärungen spürbar gestiegen sei und oft deutlich mehr Zeit in Anspruch nehme als früher.

Rund 86'000 Ukrainerinnen und Ukrainer haben in der Schweiz bis anhin ein Gesuch um Erteilung des Schutzstatus S gestellt. Der Bund geht nach eigenen Angaben von etwa 25'000 Anträgen um Erteilung des Schutzstatus S im laufenden Jahr aus – sofern sich die militärische Lage in der Ukraine nicht wesentlich verändert.

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