Bund bewilligt präventive Abschüsse von Wölfen aus 21 Rudeln
In acht Kantonen dürfen Wolfsrudel oder Jungtiere bis Januar 2026 präventiv abgeschossen werden, um Schäden an Nutztieren zu verhindern.

In acht Kantonen dürfen Jungtiere oder ganze Wolfsrudel präventiv abgeschossen werden. Das Bundesamt für Umwelt hat mit einer Ausnahme im Kanton Tessin alle Regulierungs-Gesuche bewilligt, wie aus einem Donnerstag veröffentlichten Faktenblatt des Bundesamtes hervorgeht.
Insgesamt betrafen die Gesuche 22 Rudel, wobei einzig dasjenige zur Eliminierung oder «Entnahme», wie es offiziell heisst, des gesamten Rudels Carvina im Tessin keine Zustimmung erhielt. In fünf Fällen sind die Gesuche zur «präventiven Regelung von Wolfsrudeln» noch hängig, heisst es.
Im Kanton Wallis sind mit fünf die meisten Rudel betroffen. In drei Rudeln wurde der Abschuss von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere, in zwei weiteren Fällen «die Entnahme des gesamten Rudels» bewilligt.
Die Kantone Graubünden und Tessin dürfen bei jeweils drei Rudeln eingreifen. In den meisten Fällen wurde der Abschuss von zwei Dritteln der Jungtiere bewilligt, in einem Fall, beim Rudel Moesola in Graubünden, die Eliminierung des gesamten Rudels.
Entnahme ganzer Rudel: Wer darf was?
Die «Entnahme» eines gesamten Rudels wurde auch im Kanton Waadt bewilligt, während sich die Kantone Schwyz, Glarus, St. Gallen und Neuenburg wiederum auf den Abschuss eines Teils der Jungtiere beschränken wollten und nun auch dürfen.
In den Kantonen Graubünden, Glarus, Wallis und Tessin sind noch Gesuche für weitere Abschüsse von Jungtieren hängig.
Die Abschussbewilligung läuft bis 31. Januar 2026, wie es heisst. Bis dann dürfen die Kantone den Wolfsbestand präventiv regulieren «und damit zukünftige Schäden an Nutztieren» mindern, wie das Bundesamt schreibt.