Das Gericht in Bülach ZH hat einen Sicherheitsmann des Bundesasylzentrums vom Vorwurf eines Fusstritts gegenüber einem Asylsuchenden freigesprochen.
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Asylsuchende in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sicherheitsmann des Bundesasylzentrums Embrach soll einen Asylsucher getreten haben.
  • Jedoch kann nicht eindeutig beweisen werden, dass dies tatsächlich passiert ist.
  • Daher hat das Bezirksgericht Bülach den 30-Jährigen freigesprochen.
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Das Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch einen 30-jährigen Sicherheitsangestellten des Bundesasylzentrums Embrach freigesprochen. Der Security war angeklagt, weil er einem Asylsuchenden im Januar 2020 mit einem Fusstritt den Kiefer gebrochen haben soll.

«Für uns ist nur eine Frage relevant: Gab es einen Tritt oder nicht», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Für das Bezirksgericht Bülach war klar, dass der Fusstritt nicht eindeutig bewiesen werden kann. Somit muss der Mann freigesprochen werden.

Beweise für Fusstritt fehlen

Keiner der anderen vier anwesenden Zentrumsmitarbeiter habe einen Fusstritt gesehen. Zudem sei es nicht bewiesen, dass die Verletzungen beim Geschädigten, einem 33-jährigen Kurden aus dem Iran, zwingend von einem Fusstritt herrühren müssten.

Es sei auch möglich, dass die Verletzungen beim Handgemenge entstanden seien. Dieses Handgemenge sei aber nicht Teil der Anklage. Weil der Angestellte freigesprochen wurde, trägt die Staatskasse die Kosten für das Verfahren.

Der Staatsanwaltschaft hatte beantragt, dass der Sicherheitsangestellte wegen versuchter schwerer Körperverletzung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten bestraft wird.

Bundesasylzentrum
Im Bundesasylzentrum Embrach wird das beschleunigte Asylverfahren getestet (Archivbild). - Keystone

Der beschuldigte Security hatte beim Prozess zwar eingeräumt, dass er und seine Kollegen Gewalt hätten anwenden müssen, da der Asylsuchende herumgefuchtelt habe. An Schläge, einen Tritt oder weitere Details könne er sich aber nicht erinnern.

Dass keiner in jener Nacht den Tritt gesehen haben will, ist für den Anwalt des Asylsuchenden Zeichen eines «problematischen Korpsgeistes». Diese Aussagen seien eine Vertuschungsstrategie.

Prozess musste wiederholt werden

Der Prozess gegen den Security-Angestellten fand bereits im Februar statt. Wegen eines Versäumnisses der Staatsanwaltschaft konnte das Urteil aber erst am Mittwoch eröffnet werden. Sie hatte es versäumt, beim Bund eine Ermächtigung für das Verfahren einzuholen.

Der 30-Jährige arbeitet zwar bei einer privaten Sicherheitsfirma, war aber im Auftrag des Staatssekretariates für Migration (SEM) im Bundesasylzentrum tätig. Deshalb gilt er als Beamter.

Die Bundesasylzentren standen wegen Gewaltvorwürfen schon verschiedentlich in der Kritik. Der Bund untersuchte die Vorwürfe, erkannte aber keine systematischen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte der Asylsuchenden. Er kam aber zum Schluss, dass Mitarbeitende von privaten Sicherheitsfirmen in mehreren Fällen unverhältnismässigen Zwang angewendet hätten.

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