Das Bülacher Arbeitsgericht muss entscheiden: Hat Swiss rechtmässig gehandelt, als sie Crew-Mitglieder aufgrund einer fehlenden Covid-19-Impfung entliessen?
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Swiss kündigte ungeimpftes Crew-Personal. Zwei Flugbegleiterinnen gehen dagegen nun rechtlich vor. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Swiss entliess während der Pandemie Mitarbeitende, die nicht geimpft waren.
  • Als Grund nannten sie den Schutz von Kollegen und Reisenden sowie die Flugorganisation.
  • Doch zwei Flugbegleiterinnen klagten ihren ehemaligen Arbeitgeber.
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Während der Pandemie verlangte Swiss Air von ihren Mitarbeitenden eine Covid-19-Impfung. Wenn diese sich weigerten, wurden sie entlassen.

Etwa 150 Crewmitglieder der Swiss waren von einer Entlassung wegen Impfverweigerung betroffen. Einige von ihnen klagten ihren ehemaligen Arbeitgeber und stehen nun vor dem Bülacher Arbeitsgericht.

Die Swiss war im Dezember 2021 die erste europäische Fluggesellschaft, die eine Impfpflicht für ihre Besatzungen einführte. Die Begründung dafür war der Schutz des Personals und die Aufrechterhaltung eines geordneten Flugbetriebs. Wer bis zum 15. November 2021 nicht vollständig geimpft war, durfte nicht mehr fliegen.

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Für jene Mitarbeitende, die eine Impfung ablehnten, wurde ein ruhendes Arbeitsverhältnis für ein Jahr angeboten. Bei anhaltender Weigerung folgte jedoch eine Entlassung, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

Ex-Mitarbeitende klagen auf hohe Summe

Nachdem ein Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt hatte, trafen letzte Woche zwei gekündigte Flugbegleiterinnen und Swiss vor Gericht aufeinander. Die Forderungen der beiden entlassenen Flight-Attendants belaufen sich auf jeweils sechs Monatslöhne.

Für die Swiss geht es dementsprechend um eine hohe Geldsumme: Entlassenes Cockpitpersonal kann gemäss ihres Arbeitsvertrags Lohnfortzahlung von 18 Monaten verlangen.

Eine der beiden Flugbegleiterinnen, die sieben Jahre für Swiss gearbeitet hatte, wurde 14 Tage vor der Aufhebung des Impfobligatoriums entlassen. «Ich habe ein überaus schlechtes Arbeitszeugnis von Swiss bekommen, welches mein Berufsleben erschwert», sagt sie laut «Tagesanzeiger». Sie hat sich seitdem zweimal erfolglos bei der Fluggesellschaft Edelweiss beworben.

Machtspiel vs. organisatorische Probleme

Der Hauptstreitpunkt zwischen den Parteien ist die Frage: Durfte die Swiss das Impfobligatorium einführen und bei Widerstand dagegen Entlassungen durchsetzen? Die Anwältin der beiden Klägerinnen argumentiert klar mit Nein.

Nach ihrer Meinung war das Impfobligatorium unverhältnismässig und missbräuchlich und stellte ein Machtspiel dar.

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Auf Seiten von Swiss argumentiert man jedoch anders: Die Fluggesellschaft habe zum einen das Recht gehabt, das Obligatorium durchzusetzen, um Passagiere und Crews zu schützen. Gemäss Vertrag, den die Besatzungen unterzeichnen, könne die Swiss eine Impfpflicht einführen und durchsetzen.

Ausserdem wäre es nicht möglich gewesen, mit ungeimpftem Personal Flüge zu planen. Die Einreiseanforderungen in verschiedenste Länder änderten sich teilweise fast täglich. Deshalb war es organisatorisch unmöglich, mit ungeimpften Mitarbeitenden zu fliegen.

Das Urteil wird schriftlich eröffnet. Bereits im Dezember hat am gleichen Gericht eine ähnlich gelagerte Verhandlung stattgefunden. Die Kläger – ein Pilot und eine Flugbegleiterin – warten ebenfalls noch auf das Urteil.

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