Die Tat schockierte die Schweiz: Im März stach eine Rentnerin in Basel einen 7-jährigen Buben nieder. Die Frau ist schuldunfähig.
Basel
Ansicht des Tatorts, wo ein siebenjähriger Schulbub Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im März wurde in Basel ein Bub (†7) auf offener Strasse niedergestochen.
  • Das Strafverfahren gegen eine 75-jährige Schweizerin ist nun abgeschlossen.
  • Die Frau ist nicht schuldfähig.

Am 21. März 2019 wurde im St. Galler-Ring in Basel ein 7-jähriges Kind niedergestochen und dabei lebensgefährlich verletzt. Der Bub befand sich nach der Schule auf dem Nachhauseweg.

Nun ist klar: Die Mutmassliche Täterin ist schuldunfähig, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt am Freitag mitteilt. Sie befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft.

Die Sanität der Rettung Basel-Stadt und der Notarzt hatten über einen längeren Zeitraum hinweg versucht, das Kind zu reanimieren. Dieses wurde anschliessend in die Notfallstation des Universitäts-Kinderspitals beider Basel eingewiesen und notoperiert. Wenig später erlag der Knabe seinen schweren Verletzungen.

Täterin stellte sich der Staatsanwaltschaft

Die mutmassliche Täterin entfernte sich nach der Tat in Richtung Schützenmattpark und teilte mittels SMS mehreren Personen und Institutionen mit, dass sie ein Kind getötet habe. Anschliessend stellte sie sich bei der Staatsanwaltschaft. Die mutmassliche Täterin, eine 75-jährige Schweizerin, wurde festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Vorverfahren wegen Mordes, gemäss Art. 112 des Strafgesetzbuches, abgeschlossen und den Fall ans Strafgericht überwiesen. Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten liegt eine Schuldunfähigkeit, gestützt auf Art. 19 des Strafgesetzbuches, vor. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb eine Verwahrung gemäss Art. 64 Abs.1 des Strafgesetzbuches.

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