Breite Zustimmung zur Lockerung bei schützenswerten Ortsbildern

Keystone-SDA
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Bern,

Die geplante Lockerung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) hat in der Vernehmlassung breite Unterstützung erhalten. Kulturerbe-Organisationen begrüssen die Revision. Sie soll die Anwendung vereinfachen und die Rechtssicherheit erhöhen.

Valangin
Blick auf die Kleinstadt Valangin NE. - keystone

Die vorgeschlagenen Änderungen bei den Verordnungen zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) finden in der Anfang Woche beendeten Vernehmlassung breite Zustimmung. Dies geht aus verschiedenen Stellungnahmen hervor.

Organisationen wie Archäologie Schweiz und das Netzwerk Kulturerbe Schweiz befürworteten die Vorlage vollumfänglich, teilte Archäologie Schweiz mit. Die Unterstützung der Kulturerbe-Organisationen gründet darauf, dass die Vorlage auf den Ergebnissen eines interdepartementalen «Runden Tisches ISOS» basiert. An diesem hätten Bund, Kantone, Gemeinden und rund 50 Verbände gemeinsame Lösungen erarbeitet.

Die vorgeschlagenen Änderungen seien praxisnah und rasch umsetzbar, da keine langwierige Gesetzesrevision nötig sei. Dies erhöhe die Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Die FDP begrüsst die Stossrichtung der Revision ebenfalls. Die gegenwärtige Praxis behindere zunehmend Bauvorhaben. Der Partei gehen die vorgeschlagenen Änderungen jedoch nicht weit genug. Sie fordert die ersatzlose Streichung eines Artikel-Zusatzes, der neue Einschränkungen bewirke. Auch bei den Solaranlagen wünscht sich die FDP mehr Gestaltungsspielraum für Gemeinden und Kantone.

Auch die SVP zeigt sich mit der Stossrichtung der Vorlage einverstanden. Allerdings bemängelt die Partei, dass der Spielraum bei der Nutzung und Weiterentwicklung von Freiflächen und Kulturland eingeschränkt werden könnte.

Die SP stellt sich vollumfänglich hinter die Vorlage. Die Änderungen seien praxisnah und rasch umsetzbar, schreib die Partei. Auch die GLP erachtet die Revision als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Es sei jedoch klar, dass die angestrebten Ziele nur erreicht werden könnten, wenn die neuen Regelungen auch konsequent auf eine Beschleunigung der Verfahren ausgerichtet seien.

Der Schweizer Hauseigentümerverband (HEV) bezeichnet die Revision als ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung zur Einschränkung der Direktanwendung des ISOS. Als Ergänzung sei eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) nötig, um tatsächlich Planungs- und Rechtssicherheit für Bauherren und Grundeigentümer zu schaffen. Auch der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVI) begrüsst die Revision mit wenigen Abstrichen.

Gemäss dem Schweizerischen Städteverband begrüssen die Städte «einhellig» die Stossrichtung der vorliegenden Anpassungen. Im Detail schlägt er in seiner Vernehmlassungsantwort im Sinne der Rechtssicherheit diverse Ergänzungen und Präzisierungen im Verordnungstext vor.

Hintergrund der Revision ist der zunehmende Konflikt zwischen dem Ortsbildschutz und der geforderten Siedlungsentwicklung nach innen. Diese soll der Zersiedelung entgegenwirken und auf die Wohnungsknappheit reagieren. Das ISOS-Inventar habe in diesem Kontext zu Rechtsunsicherheit und zur Blockade von Bauprojekten geführt, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) in seinem Bericht zur Vernehmlassung festhielt. Der «Runde Tisch ISOS» wurde einberufen, um breit abgestützte Lösungen für diese Anwendungsprobleme zu erarbeiten.

Im Kern der Revision steht die Einschränkung der sogenannten Direktanwendung des ISOS. Diese soll künftig auf Bauvorhaben beschränkt werden, die für das Ortsbild tatsächlich relevant sind. Dies werde die Zahl der Verfahren reduzieren. Zudem klärt die Revision die Regeln für die Installation von Solaranlagen bei Neubauten in Schutzzonen. Ferner verankert sie den Ermessensspielraum für Kantone und Gemeinden, bei Interessenabwägungen von den ISOS-Erhaltungszielen abzuweichen.

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Kommentare

User #4284 (nicht angemeldet)

Hat mir nicht genug Bilder. Bin zu dumm zum viel Lesen.

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