Die BKW entfernte nach Anweisung eines Fremden Bäume vor einem Haus. Dem konsternierten Besitzer will sie keine Entschädigung zahlen.
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Einem Mann aus Ochlenberg BE wurden Bäume vor dem Haus fälschlicherweise gefällt. Die BKW will dafür nicht aufkommen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fremder bat die BKW darum, Bäume vor einem privaten Haus komplett zu entfernen.
  • Nach der Fällung kehrte der schockierte Besitzer des Grundstücks heim.
  • Die BKW weist alle Schuld von sich – sie habe geglaubt, der Fremde sei befugt gewesen.
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Weil Äste nicht bis zu einer Stromleitung hinaufwachsen dürfen, nahm die BKW kürzlich Arbeiten in Ochlenberg BE vor. Wie «Der Bund» schreibt, beschnitt dort ein Mitarbeiter Bäume und Stauden vor dem Haus von Anwohner Urs Bänninger. Dieser war zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause.

Aufgrund der Anweisung eines Fremden wurde letztendlich jedoch wesentlich mehr entfernt als nötig. Wie Bänninger im Nachhinein von einem Nachbarn erfuhr, habe ein Mann den BKW-Mitarbeiter aufgefordert, die Bäume ganz zu entfernen.

Bänninger vermutet, dass es sich dabei um den Pächter eines oberhalb der Fläche liegenden Bauernhofs handelt. Die beiden hätten kein einfaches Verhältnis miteinander.

BKW bietet Entschädigung – und zieht sie dann zurück

Als Bänninger den Schaden vorfand, erstattete er gemäss der Zeitung Anzeige gegen unbekannt. Auch habe er bei der BKW angerufen, wo man sich zunächst verständnisvoll gezeigt habe.

Ihm seien 900 Franken Entschädigung angeboten worden, woraufhin er seine Anzeige zurückzog.

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Statt des Geldes erhielt der 73-Jährige dann aber nur eine E-Mail. Eine Entschädigung könne man nun doch nicht aufbringen.

Denn der Mitarbeiter habe «in guten Treuen» davon ausgehen dürfen, dass die Anweisung von einer befugten Person kam. Bänninger solle lieber versuchen, den verdächtigten Pächter zu belangen.

Für den Künstler ist eine derartige Reaktion nicht nachvollziehbar. Gegenüber «Der Bund» sagt er: «Mir kommt es vor, als wolle die BKW mich abwimmeln und sich aus der Verantwortung stehlen.»

So könne ja immer irgendein Fremder kommen und sagen, was abzuholzen sei, behauptet Bänninger.

«BKW kann nicht für Falschinformationen verantwortlich gemacht werden»

Auch habe der Pächter das Holz offenbar im Anschluss an die Fällung abtransportiert und zerhäckselt. Ob er gegen ihn vorgeht, weiss Bänninger noch nicht – gegen die BKW aber wohl schon.

Die Medienstelle des Unternehmens beharrt derweil weiterhin auf denselben Standpunkt. Die BKW könne nicht für Falschinformation eines Dritten haftbar gemacht werden, heisst es gegenüber der Zeitung.

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