Bissiger Hund darf vorerst weiterleben

    Keystone-SDA Regional
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    Appenzell,

    Obwohl ein Hund im Kanton Appenzell Innerrhoden mehrere Menschen gebissen hat, darf er vorläufig weiterleben. Die Standeskommission (Regierung) hat einen Rekurs des Hundehalters gutgeheissen.

    Hund
    Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone

    Dreimal hat der Hund zugebissen. Nachdem er im Frühsommer 2017 erstmals eine Person in die Wade biss, wurde der Hundehalter verwarnt. Einige Wochen später biss der Hund wieder zu. Der zuständige Bezirksrat verfügte eine Leinenpflicht. Trotzdem biss der Hund im Juli 2018 erneut eine Passantin.

    Der Bezirksrat verfügte die Beseitigung des Hundes. Der Besitzer wehrte sich. Und zwar mit Erfolg, wie die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden am Freitag mitteilte. Gemäss dem kantonalen Hundegesetz dürfe eine Beseitigung eines Hundes nur in schwerwiegenden Fällen angeordnet werden.

    Der vorliegende Fall sei jedoch nicht schwerwiegend. «Gemäss den Arztmeldungen zu den drei Bissen handelte es sich jedes Mal um nicht allzu gravierende Vorfälle», heisst es in der Mitteilung der Ratskanzlei.

    Bei den auf den Meldeformularen beschriebenen Verletzungen handle es sich um Hautperforationen, Kratzer, Schrammen, eine Prellung oder ein Hämatom. Zudem habe der Hund jeweils lediglich einmal gebissen.

    Hund muss Maulkorb tragen

    Der Hund darf vorerst weiterleben. Der Fall geht an den zuständigen Bezirksrat zurück. Für den Nachweis eines schwerwiegenden Falls könne ein Wesenstest durchgeführt werden, empfiehlt die Standeskommission. Bis eine andere Massnahme verfügt sei, müsse der Hund einen Maulkorb tragen.

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