Biel: Chef wegen kaputten Reifen verurteilt

Janis Meier
Janis Meier

Biel/Bienne,

Der Chef eines Transportunternehmens musste sich am Montag vor dem Regionalgericht Biel verantworten. Er soll einen tödlichen Unfall mitverschuldet haben.

Regionalgericht Biel
Der Chef und Inhaber eines Transportunternehmens musste sich vor dem Regionalgericht Biel der fahrlässigen Tötung verantworten. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2020 starb ein Lkw-Chauffeur bei einem Unfall auf der Autobahn A6.
  • Der Chef des Transportunternehmens stand nun wegen dem Fahrzeugzustand vor Gericht.
  • Er wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Bei einem Unfall auf der Autobahn A6 im Juli 2020 starb ein Angestellter eines kleinen Transportunternehmens. Er war mit 88 anstatt der erlaubten 80 Stundenkilometer unterwegs, als sein linker Vorderreifen platzte. Durch das Schleudern des Fahrzeuges wurde der Fahrer in der Führerkabine herumgeworfen und starb auf der Stelle. Der Chef des Transportunternehmens wurde nun der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Halter verantwortlich für Fahrzeugzustand

Am Regionalgericht Biel fand am Montag der Prozess gegen den Chef des Opfers statt. Laut Staatsanwaltschaft sei es seine Verantwortung gewesen, den «betriebssicheren Zustand» des Fahrzeuges zu gewährleisten. Dieser war nicht sichergestellt.

Wie das «Bieler Tagblatt» berichtet, rostete der Stahlgürtel des geplatzten Pneus an mehreren Stellen. Weiter wies dieser kleine Schnitte auf der ganzen Oberfläche auf, was schliesslich zu dem Unfall führte.

Einsprache des Beschuldigten

Der Schuldspruch der fahrlässigen Tötung wurde mittels Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft gefällt. Gegen diesen legte der Beschuldigte Einsprache ein, was schliesslich zu dem Prozess führte. Er wolle nicht die Schuld an jemandes Todes tragen, so der Chef und Inhaber des Familienbetriebes.

Im Prozess waren zwei Chauffeure, welche zum Unfallzeitpunkt für den Betrieb arbeiteten, als Zeugen vertreten. Einer sagte aus, dass es zuerst einen Toten geben müsse, bis sich der Zustand der Reifen verbessere. Weiter sollen für die Kontrollen beim Strassenverkehrsamt systematisch frische Pneus montiert worden sein, um sie danach wieder zu entfernen. Die zuständige Staatsanwältin stufte die Aussagen als glaubwürdig ein.

Genug andere Reifen verfügbar

Laut dem Beschuldigten sei es nicht seine Aufgabe gewesen, die Fahrtüchtigkeit der LKW jeden Tag zu kontrollieren. Weiter erklärte er der Richterin, wieso man mit dem Unfallreifen nicht mehr hätte fahren dürfen. Es wären genug betriebssichere Reifen verfügbar gewesen.

Das Gesetz sieht vor, dass auch der Halter für die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeuge verantwortlich ist. Deshalb sprach die Staatsanwaltschaft den Angeklagten der fahrlässigen Tötung schuldig. Er muss eine bedingte Geldstrafe von 8500 Franken und eine Busse von knapp 2000 Franken zahlen. Dazu kommen die Kosten der Gerichtsverhandlung und Auslagen für diverse Berichte.

Der Beschuldigte liess gemäss «Bieler Tagblatt» verlauten, dass er Berufung einlegen werde.

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