Bezirksgericht Zürich verurteilt Messerstecher zu 5 1/4 Jahren

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Am Donnerstag wurde ein 20-jähriger Mann wegen versuchter Tötung verurteilt.

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Der Hammer eines Richters. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürich wurde heute Donnerstag ein 20-Jähriger zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt.
  • Dies infolge der Verurteilung wegen versuchter Tötung und einfacher Körperverletzung.
  • Nach dem Freiheitsentzug sind 8 Jahre Landesverweis angeordnet.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen 20-jährigen Mann wegen versuchter Tötung und einfacher Körperverletzung verurteilt. Und zwar zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/4 Jahren verurteilt. Es ordnete zudem einen 8-jährigen Landesverweis für den Dominikaner aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin hatte 7,5 Jahre Freiheitsentzug sowie zehn Jahre Landesverweis gefordert. Die Verteidigerin hatte für einen Freispruch plädiert – ihr Mandant habe in Notwehr gehandelt.

Informationssystem

Das Gericht blieb mit seinem Strafmass an der unteren Grenze des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens von 5-20 Jahren. Es attestierte dem Beschuldigten, die Tat nicht im Voraus geplant und den Tod seines Opfers nicht direkt gewollt zu haben. Er habe ihn aber in Kauf genommen.

Zu Gunsten des Beschuldigten wertete das Gericht unter anderem dessen Geständnis, seine Reue und Einsicht, seine schwierige Kindheit. Auf einen Eintrag des Landesverweises ins Schengener Informationssystem verzichtete das Gericht.

Der junge Mann, lebt seit 2017 in der Schweiz. Er könnte nun in die Dominikanische Republik oder nach Spanien ziehen. Dort hat er eine Niederlassungsbewilligung, weil er viele Jahre dort gelebt hat.

Tathergang

Am späten Abend des 18. August 2018 waren an der Zürcher Seepromenade einige junge Dominikaner und eine Gruppe junger Araber aneinander geraten. Der Beschuldigte war unter den Dominikanern. Man schaukelte sich gegenseitig hoch.

Am Ende hatte ein Araber eine tiefe Stichwunde im oberen Rücken, in der das Messer noch steckte. Für diese Verletzung übernahm der Beschuldigte die Verantwortung. Sie wurde vom Gericht als versuchte Tötung eingestuft.

Schnittwunde am Unterarm

Ein zweiter Araber machte geltend, der Beschuldigte habe ihm eine Schnittwunde am Unterarm zugefügt und ihn in die Genitalien getreten. Mit der Schnittverletzung habe er nichts zu tun, sagte der Dominikaner. Einen Tritt habe er dem Mann tatsächlich verpasst, aber gegen den Bauch-/Brustbereich, wo entsprechende Spuren ärztlich belegt wurden.

Gericht glaubte Beschuldigtem

Das Gericht glaubte der Version des Beschuldigten. Der Schnitt könne ihm nicht sicher zugeordnet werden. Den Tritt qualifizierte es als einfache Körperverletzung.

Der Rechtsvertreter des an der Schulter Verletzten, der als Privatkläger auftrat, verlangte eine Genugtuung von 30'000 Franken für seinen Mandanten. Jener des zweiten Privatklägers eine solche von 3000 Franken. Das Gericht sprach den beiden Genugtuungen von 10'000 beziehungsweise 500 Franken zu.

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