Seit 2014 steigt die Nachfrage nach dem Schweizer Pass wieder. Dieses Jahr zeichnet sich ein deutlicher Anstieg der Einbürgerungsgesuche ab. Grund dafür ist die Verschärfung der Einbürgerung ab 2018.
Ausländer mit Niederlassungsbewilligung B und F können ab 2018 keine Gesuche mehr stellen.
Ausländer mit Niederlassungsbewilligung B und F können ab 2018 keine Gesuche mehr stellen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2014 steigt die Nachfrage nach dem Schweizer Pass wieder.
  • Aufgrund der Verschärfung der Einbürgerung zeichnet sich dieses Jahr ein deutlicher Anstieg der Einbürgerungsgesuche ab.

Gemäss der «Luzerner Zeitung» steigt seit 2014 die Nachfrage nach dem Schweizer Pass wieder. Bis Ende November liessen sich rund 40'600 Ausländer einbürgern. Das sind fast so viele wie im ganzen 2016. Grund dafür ist das neue Bürgerrechtsgesetzt, welches Anfang 2018 in Kraft tritt.

Wer sich künftig einbürgern lassen will, muss anstatt zwölf nur noch zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Dies ist aber die einzige Erleichterung, die das neue Gesetzt mit sich bringt. Neu können sich nur noch Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C einbürgern lassen. Weiter müssen zusätzliche Integrationskriterien wie verbindliche Sprachkompetenzen erfüllt werden.

Briefliches Informationsschreiben

Gemäss der «Luzerner Zeitung» ist auch das Informationsschreiben von mehreren kantonalen und kommunalen Behörden für den Anstieg der Gesuche verantwortlich. In der Stadt Zürich erhielten Ausländer Anfang Mai einen Brief der SP-Stadtpräsidentin Corine Mauch, in welchem sie ermuntert werden, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Zum Jahresende liegt die Zahl der Gesuche nun im Vergleich zu 2016 nun um einen Drittel höher, wie die Zürcher Justizdirektion gegenüber der Zeitung mitteilt.

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