Betrug in Baselland – 52-Jähriger wegen SMS-Phishing angeklagt
Betrug mit einem sogenannten SMS-Blaster steht im Zentrum einer Anklage der Baselbieter Staatsanwaltschaft gegen einen 52-jährigen Mann.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat einen 52-jährigen Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs mit SMS-Phishing angeklagt, berichtet die «Swissinfo». Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Landesverweisung von fünf Jahren.
Die Polizei nahm den Beschuldigten im Oktober 2025 nahe dem Badischen Bahnhof in Basel fest. Zwischen dem 6. und 14. Oktober 2025 soll er bei 29 Autofahrten in mehreren Kantonen tätig gewesen sein.
Die Ermittler werfen ihm den Einsatz eines SMS-Blasters zur Manipulation von Mobilfunkverbindungen vor, heisst es in der «Baselland». Dabei wurden Mobiltelefone in einem Radius von 500 bis 2000 Metern in unverschlüsselte 2G-Netze gezwungen.
Betrug: Technische Vorgehensweise und Phishing
Empfängerinnen und Empfänger erhielten laut Behörden täuschend echte SMS angeblich vertrauenswürdiger Unternehmen, schriebt die «Swissinfo» weiter. Ziel war die Erlangung von Bank- und Kreditkartendaten der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zudem mehrfachen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage vor, so die «Baselland». Auch Störung von Betrieben im Dienste der Allgemeinheit und unbefugtes Verwerten von Informationen werden genannt.
Der Beschuldigte hat den Sachverhalt eingestanden und dem abgekürzten Verfahren zugestimmt. Das Strafgericht prüft nun die Voraussetzungen für ein Urteil ohne umfassendes Beweisverfahren.
Abgekürztes Verfahren und Strafantrag na ch Betrug
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie die vollständige Tragung der Verfahrenskosten, berichtet die «Swissinfo». Zusätzlich ist eine Landesverweisung von fünf Jahren vorgesehen.
Die Ermittlungen stützen sich auf Auswertungen technischer Daten und Mobilfunkverbindungen aus mehreren Kantonen. Dabei wurden Mobilfunkverbindungen manipuliert und Absenderkennungen gezielt gefälscht.

Ein Termin für die Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren steht derzeit noch nicht fest. Das Strafgericht Basel-Landschaft entscheidet abschliessend über die Genehmigung des Verfahrens.








