Beschwerde von VCS zur Umnutzung von Pannenstreifen gutgeheissen

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Die Beschwerde des VCS zur Umnutzung der Pannenstreifen im Kanton Basel und Aargau sind laut Bundesverwaltungsgericht legitim.

Autos fahren auf der A1.
Die VCS legte Beschwerde gegen die Umnutzung von Pannenstreifen ein und bekam Recht. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pannenstreifen in Liestal BL, August BL und im Kanton Argau sollen umgenutzt werden.
  • Die VCS legte Beschwerde ein. Nun muss das Projekt der Astra geprüft werden.

Das Bundesverwaltungsgericht schliesst nicht aus, dass mit der Umnutzung der Pannenstreifen zwischen Liestal BL und Augst BL sowie Augst und Rheinfelden West AG eine wesentliche Kapazitätssteigerung erfolgt. Es hat eine Beschwerde des VCS gutgeheissen.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss nun auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts für das vom Bundesamt für Strassen (Astra) geplante Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen. Dies geht aus einem heute Donnerstag publizierten Entscheid hervor.

Das Astra-Projekt sieht vor, dass die Pannenstreifen zwischen Liestal und der Verzweigung Augst in Fahrtrichtung Zürich sowie zwischen der Verzweigung Augst und Rheinfelden West in beiden Fahrtrichtungen zu Fahrbahnen umgenutzt werden. Die vorgesehenen Strecken betragen 700 Meter, beziehungsweise zwei mal 1300 Meter.

Von Uvek ignoriert

Das Uvek genehmigte das Vorhaben und trat auf eine Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) nicht ein. Das Departement ging von keiner wesentlichen Betriebsänderungen aus, weshalb keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wurde. Aus diesem Grund verneinte das Uvek auch die Beschwerdelegitimation des VCS.

Das war jedoch nicht korrekt, wie das Bundesverwaltungsgericht festhält. Die geschätzte Kapazitätssteigerung von 2 bis 3 Prozent hält es für nicht ausreichend begründet. Auch sei nur rudimentär abgeklärt worden, ob es durch das Projekt zu allfälligen Verkehrsumlagerungen komme. Entsprechende Veränderungen bei der Umweltbelastung seien deshalb nicht ausgeschlossen.

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