Beschwerde gegen Plangenehmigung der Tram-Bahn Lugano abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen den Plangenehmigungsentscheid für das Projekt «Tram-Bahn-Netz Lugano» abgewiesen. Das Projekt umfasst eine neue, über 12 Kilometer lange Tram-Bahn-Verbindung zwischen dem Vedeggio-Tal und dem Stadtzentrum von Lugano.

Zur neuen Tram-Bahn-Verbindung gehören auch ein 2,2 Kilometer langer Tunnel, neue Haltestellen, Gleisausbauten und weitere Infrastrukturen.
Gegen das vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigte Projekt gingen beim Bundesverwaltungsgericht mehrere Beschwerden ein, wie es in der Medienmitteilung des Gerichts heisst. Darin wurden Lärmimmissionen, Erschütterungen, Enteignungen sowie Projektmängel geltend gemacht. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerden beliefen sich die geschätzten Kosten des Projekts auf rund 514 Millionen Franken.
Das Bundesverwaltungsgericht betont in seinem Communiqué das öffentliche Interesse am Vorhaben und bestätigt, dass das Projekt den bundesrechtlichen Anforderungen an Umwelt- und Eigentumsschutz entspricht. Es weist die Beschwerden ab.
Das Gericht heisst jedoch die Beschwerde einer Grundeigentümerin teilweise gut, deren Grundstück von den Bauarbeiten nicht betroffen ist. Es hebt die vom BAV gewährte Erleichterung bei den Erschütterungsgrenzwerten auf.
Diese sei verfrüht gewesen, da im betreffenden Abschnitt keine konkreten Bauarbeiten vorgesehen seien. Diese teilweise Zulassung habe keinen Einfluss auf das Projekt, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die Beschwerden zweier weiterer Beschwerdeführender würden vollumfänglich als unzulässig erklärt, da ihnen die Beschwerdelegitimation fehle.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.














