Beschwerde gegen Nutzungsplan des Windparks EolJorat Sud abgewiesen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Gemeinde Cugy (VD) und von elf Privatpersonen gegen den Teilnutzungsplan für den Windpark EolJorat Sud ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Der erste Gerichtshof für öffentliches Recht hat nur seine Entscheidung veröffentlicht.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Gemeinde Cugy (VD) und von elf Privatpersonen gegen den Teilnutzungsplan für den Windpark EolJorat Sud ab. Das Projekt sieht vor, bis 2026 acht Windkraftanlagen in den Wäldern des Jorat zu errichten und die Region Lausanne mit 100 Prozent erneuerbarer Energie zu versorgen.
Die Begründung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Aufhebung der Einsprachen gegen den Teilnutzungsplan (PPA) macht den Weg frei für die Baubewilligung, die ihrerseits angefochten werden kann.
Gemäss dem Projekt der von der Stadt Lausanne gegründeten Gesellschaft SI-REN SA soll der Park aus acht Windturbinen bestehen, die zwischen Cugy und Montpreveyres aufgestellt werden. Jede Turbine wird eine Höhe von über 200 Metern erreichen, und der Park soll jährlich rund 60 Gigawattstunden (GWh) erzeugen, was dem Verbrauch von 20'000 Haushalten entspricht.
Die Services industriels de Lausanne (SiL) und SI-REN SA «freuen sich über diesen Entscheid, der es ihnen ermöglichen wird, mit einer lokalen, sicheren und nachhaltigen Produktion an der Sicherheit der Stromversorgung teilzuhaben», wie die Stadt Lausanne am Freitag in einer Mitteilung schrieb.
Dieser Entscheid der Bundesjustiz «liefert ein positives Signal für die Entwicklung der Windenergie und die Energiewende in der Schweiz», wurde Xavier Company, der für die SiL zuständige Stadtrat, in der Mitteilung zitiert. SI-REN SA kann somit voranschreiten und die Verfahren zur Auflage und Erteilung der Baubewilligung einleiten.
In den vergangenen Monaten hatte sich das Bundesgericht mehrfach zugunsten solcher Windkraftprojekte ausgesprochen. Im Januar dieses Jahres wies es auch die Einsprachen gegen die PPA zum Park Sur Grati zwischen Vallorbe und Romainmôtier VD ab. (Urteile 1C_575/2019 und 1C_576/2019 vom 1. März 2022)
Die Sperrfrist von Montag, 7. März ist von der Stadt Lausanne gebrochen worden. Deshalb erhalten Sie diese Meldung ebenfalls schon heute.