Beschuldigter weist vor Gericht Übersetzer zurück
Im Prozess gegen einen in der Schweiz lebenden Syrer wegen versuchter Nötigung lehnte der Beschuldigte den Übersetzer ab.

Beim Prozess gegen einen in der Schweiz lebenden Syrer wegen versuchter Nötigung hat der Beschuldigte den Übersetzer abgelehnt. Dies, weil der Mann nicht sagen wollte, ob er Muslim ist. Dem 30-Jährigen wird eine schwere psychische Störung attestiert.
«Das ist eine unfaire Gruppe dort auf dem Stuhl», sagte der Beschuldigte am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Wenn der Übersetzer nicht sage, ob er Muslim sei, solle er den Saal verlassen. Die vorsitzende Richterin wies den Mann auf sein Recht, die Aussage zu verweigern, hin.
Bedrohung von «Charlie Hebdo»-Redaktion
Die Bitte des Anwalts des Beschuldigten, dem Mann die Handschellen abzunehmen, schlug das Gericht nach kurzer Beratung aus. Aufgrund des «bisher gezeigten Verhaltens» würden die Handschellen belassen. Dies erklärte die vorsitzende Richterin.
Der 30-Jährige hatte den Redaktionsmitgliedern der Satire-Zeitschrift «Charlie Hebdo» den Tod angedroht. Dies sollten sie Mohammed-Karikaturen publizieren. Dem 30-Jährigen wurde eine schwere psychische Störung sowie eine Schuldunfähigkeit attestiert.














