Beschuldigter Masseur erscheint nicht vor Zürcher Obergericht
Ein 52-jähriger Masseur, der mehrere Patientinnen missbraucht haben soll, erschien am Montag nicht zur Berufungsverhandlung am Zürcher Obergericht.

Der 52-jährige Masseur, der mehrere Patientinnen geschändet haben soll, ist am Montag nicht zur Berufungsverhandlung am Zürcher Obergericht erschienen. Er gab an, sich im Iran zu befinden und nicht ausreisen zu können.
Wie sein Verteidiger vor Gericht sagte, besitzt der Beschuldigte sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsbürgerschaft. Er habe zwar zur Gerichtsverhandlung erscheinen wollen, doch die iranischen Behörden hätten ihm die Ausreise verweigert.
Berufungsverhandlung gegen Masseur ohne Angeklagten
Die Verhandlung findet daher in Abwesenheit des Mannes statt. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Meilen, verurteilte ihn Ende 2023 wegen mehrfacher Schändung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Davon soll er 12 Monate absitzen, den Rest der Strafe erhielt er auf Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 2021 drei Patientinnen missbraucht zu haben. Die Vorfälle ereigneten sich innerhalb weniger Tage in einem Zürcher Spital, in dem der Masseur angestellt war.