Beschuldigte (75) nach Tötungsdelikt in Basel weiterhin in Haft

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Lausanne,

Sie soll einen 7-jährigen Bub auf offener Strasse erstochen haben. Die Beschwerde aus der U-Haft zu kommen, schmetterte das Bundesgericht ab.

Bub Basel
Blumen und Kerzen am Tatort in Basel, wo ein siebenjähriger Schulbub Opfer eines Tötungsdelikts wurde. Bei der mutmasslichen Täterin, einer 75-jährigen Frau, bestehen Zweifel an der Schuldfähigkeit. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im März wurde ein 7-jähriger Junge brutal in Basel erstochen.
  • Die mutmassliche Täterin befindet sich seither in U-Haft.
  • Eine Beschwerde der 75-Jährigen lehnte das Gericht nun ab.

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde einer 75-Jährigen gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft nicht eingetreten. Die Frau wird beschuldigt, in Basel einen siebenjährigen Knaben mit einem Messerstich in den Hals getötet zu haben.

Die Tat ereignete sich im März. Die Frau wurde noch am gleichen Tag von der Polizei festgenommen und anschliessend in Untersuchungshaft gesetzt. Nach drei Monaten verlängerte das zuständige Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft bis am 1. November.

Risiko einer Wiederholungstäterin

Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wies die Beschwerde der Frau gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ab. Es begründete seinen Entscheid mit dem Risiko einer weiteren Tat. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Den Entscheid zog die Beschuldigte ohne Erfolg weiter. Weil die Beschwerde nicht ausreichend begründet war, ist das Bundesgericht darauf nicht eingetreten.

Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung und eventuell wegen Mordes, wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt. Kurz nach der Tat ergaben sich Zweifel an der Schuldfähigkeit der Frau. Es wurde deshalb ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.

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