
Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag
- das Budget 2019 beraten und genehmigt,
- das Sparprogramm «Finanzen 19» in zweiter Lesung beraten und genehmigt. Dabei wurde auf die in der ersten Lesung beantragte Steuererhöhung von 4 Prozentpunkten für 2020 verzichtet,
- ein CVP-Postulat betreffend Verbesserung der ÖV-Verbindungen für Pendler und Kantonsschüler (Direktverbindung zwischen dem Ägerital und Menzingen) nicht erheblich erklärt,
- ein Postulat von FDP, SP, SVP und ALG betreffend Erreichbarkeit der Kantonsschule Menzingen mit dem ÖV nicht erheblich erklärt,
- die Teilrevision des Zuger Kantonalbankengesetzes in zweiter Lesung beraten und genehmigt. Dabei verzichtete das Parlament darauf, Angaben zu den Löhnen der Geschäftsleitung im Gesetz zu verankern.
- Den Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für ärztliche Weiterbildung in zweiter Lesung genehmigt,
- den Objektkredit für die Sanierung des Theilerhauses in zweiter Lesung genehmigt,
- eine Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes beraten. Dabei wurde beschlossen, dass Nebenbeschäftigungen von Richtern und Staatsanwälten neu jährlich transparent gemacht werden sollen.
- Eine Teilrevision des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen beraten.






