Beschlagnahmter Lamborghini bleibt bei der Staatsanwaltschaft
Das Bundesgericht hat die Beschlagnahme des geleasten Lamborghinis einer Familie im Kanton Basel-Landschaft bestätigt.

Der Stiefsohn soll bei einer Ausfahrt zu stark aufs Gaspedal gedrückt haben und dies nicht zum ersten Mal. Den Lamborghini geleast hatte der Papa, als Halter eingetragen war der Stiefsohn und benützt hat den
Luxuswagen die ganze Familie. So war es zumindest bis im November 2025, als die basellandschaftliche Staatsanwaltschaft das Auto beschlagnahmen liess. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Der Stiefsohn soll im April des gleichen Jahres mit dem Lamborghini unterwegs gewesen sein – just als die Polizei auf dem ganzen Kantonsgebiet mehrere koordinierte Verkehrskontrollen durchführte.
Im Fokus standen grobe Verkehrsregelverletzungen und sogenannte «Auto-Poser». Der Lamborghini fiel nicht nur wegen des etwas laut schnurrenden Motors auf. Das Gefährt soll nach
Angaben der Polizei ausserdem auf einer 80er-Strecke auf über 140 km/h beschleunigt haben. Dies ergab die Geschwindigkeitsberechnung auf der Grundlage einer Aufnahme einer Verkehrsüberwachungskamera.
Ein beim Eidgenössischen Institut für Metrologie (Metas) eingeholtes Gutachten ermittelte schliesslich eine Mindestgeschwindigkeit von 129,2 km/h.
Gestützt auf dieses Gutachten stufte die kantonale Staatsanwaltschaft den Sachverhalt neu als «grobe Verletzung der Verkehrsregeln” ein und liess den Vorwurf der “qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln” fallen.
Laufendes Strafverfahren
Das Strafverfahren läuft, ein Schuldspruch und die Klärung der Fahrereigenschaft stehen aus. Die Staatsanwaltschaft liess das Auto, samt Schlüssel, Kontrollschild und Fahrzeugausweis abholen.
Das war zulässig, wie das Bundesgericht schreibt. Es hat eine Beschwerde des Vaters abgewiesen und auf jene des Sohnes ist es nicht eingetreten. Der Stiefsohn war nicht das erste Mal mit dem Strassenverkehrsgesetz in Konflikt geraten, was ihm bereits von der Vorinstanz keine positive Prognose bescherte.
Zudem hatte er sich gemäss Urteil schon früher über familieninterne Anweisungen hinweggesetzt. Insofern sei die Beschlagnahme ein geeignetes und verhältnismässiges Mittel, um weitere Tempoexzesse zu verhindern, schliesst das Bundesgericht. (Urteile 7B_1210 und 1211/2025 vom 21.8.2026)










