Im Juni 2021 wurde Hans Ziegler zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Dieser legte gegen das Urteil Berufung ein.
Hans Ziegler
Der Manager und ehemalige Firmensanierer Hans Ziegler, rechts, trifft mit seinem Anwalt am Montag, 7. Juni 2021, zum Prozess am Bundesstrafgerich in Bellinzona ein. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ziegler hat etwa bei Börsengeschäften sein Insiderwissen zu seinem Vorteil genutzt.
  • Als VR von OC Oerlikon hat er interne Dokumente an Mitangeklagte weitergeleitet.

Am (heutigen) Dienstag beginnt vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona die Berufungsverhandlung im Fall Hans Ziegler. Die Strafkammer verurteilte den früheren «Top-Sanierer» im Juni 2021 wegen mehrfachen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und des mehrfachen Insiderhandels zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Ziegler legte gegen das Urteil Berufung ein.

Ziegler hat unter anderem als Verwaltungsrat des Unternehmens OC Oerlikon interne Dokumente an den Mitangeklagten weitergeleitet. Ausserdem hat er bei Börsengeschäften sein Insiderwissen aus Verwaltungsratsmandaten zu seinem Vorteil ausgenutzt.

Der Mitangeklagte, ein früherer Geschäftsführer eines international tätigen Beratungsunternehmens, nutzte die von Ziegler gelieferten Informationen für die Anbahnung von Geschäften. Er gab sie aber auch innerhalb seiner international tätigen Firma weiter.

Richter ging von einem «leichten bis mittelschweren Verschulden» aus

Die Strafkammer verurteilte den 57-jährigen Mitangeklagten im Juni 2021 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von 8000 Franken. In beiden Fällen ging das Bundesstrafgericht gemäss Aussage des zuständigen Richters von einem «leichten bis mittelschweren Verschulden» aus.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach die Strafkammer des Bundesstrafgerichts vor einem Jahr eine Busse von 10'000 Franken aus. Ziegler muss zudem eine Ersatzforderung von 770'000 Franken leisten.

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma verpflichtete Ziegler im Juni 2017 zu einer Rückzahlung von 1,4 Millionen Franken. Die grösste Summe, die die Finma bei Insiderhandel je eingezogen hat.

Vom Vorwurf, sich bestechen zu lassen, wurde der bald 69-Jährige freigesprochen, ebenso in einigen Fällen des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes. Das Gericht stellte das Verfahren ausserdem in wenigen Punkten ein.

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