Ein Leserreporter rennt nach der Arbeit auf den Bus und löst beim Einsteigen ein Billett. Weil der Kauf 25 Sekunden nach Abfahrt erfolgt, erhält er eine Busse.
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Eine Billett-Kontrolle im öffentlichen Verkehr. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer sein ÖV-Ticket nach Abfahrt löst, kann gebüsst werden – auch wegen wenigen Sekunden.
  • Diese Regel ist in den Tarifvorschriften festgelegt.
  • Leserreporter L.M.* aus Bern muss 100 Franken Busse bezahlen.
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Wer öfters mit dem öffentlichen Verkehr reist, kennt es: Man versucht, den Bus oder das Tram zu erwischen und löst beim Einsteigen noch kurz ein digitales Ticket. Doch aufgepasst: Nicht in allen Fällen ist die Fahrkarte gültig.

Das zeigt das Beispiel des Leserreporters L. M.* aus Bern. Er wollte nach der Arbeit seinen letzten Bus erwischen und löste das Billett deshalb während des Einsteigens.

Busse trotz gültigem Billett

Bei der Billett-Kontrolle folgt dann aber die Überraschung: Obwohl M. ein gültiges Ticket vorweisen kann, wird ihm eine Busse ausgehändigt. Der Betrag: 100 Franken!

Die Begründung: Der Kauf war erst 25 Sekunden nach der Abfahrt endgültig abgeschlossen. Die gelöste Fahrkarte ist damit ungültig.

M. versteht die Welt nicht mehr. «Ich hatte doch ein gültiges Ticket. Ich würde die Busse ja verstehen, wenn ich schwarz gefahren wäre.»

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Ein Bus des Berner Verkehrsbetriebs Bernmobil. (Symbolbild) - keystone

Gegenüber Nau.ch erklärt Bernmobil den Vorfall: «Elektronische Tickets müssen stets vor Antritt der Fahrt gelöst werden. Das heisst, der gesamte Kauf- und Bestellvorgang muss bis dann vollständig abgeschlossen sein.»

Sind Sie oft mit dem ÖV unterwegs?

Das Stadtberner Verkehrsunternehmen verweist dabei auf die Tarifvorschriften. Erfolgt der Kauf – wie im Fall von M. – nach der Abfahrt, ist das Ticket ungültig.

Für M. unverständlich. Er fragt: «Gibt es hier – trotz strengen Regeln – nicht einmal eine Grauzone?»

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