Berner staunt – 400 Stutz für fehlendes Zahnglas!

Redaktion
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Bern,

Ein 40-jähriger Mieter zieht aus seiner 2-Zimmer-Wohnung in Bern-Bümpliz aus. Wochen später kommt es aber noch zu einer bösen Überraschung.

wohnungsübergabe
Eine Wohnungsübergabe bringt einem 40-jährigen Berner eine hohe Rechnung ein. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Weil ein Zahnputzglas bei der Übergabe der Wohnung fehlte, musste ein Berner blechen.
  • Obwohl das Objekt nur einige Franken wert war, wurden fast 400 Stutz fällig.
  • Neben dem Glas wurden auch Kosten für eine Sanitärmitarbeitende abgerechnet.

Für einen Mann, der fünf Jahre lang eine 2-Zimmer-Wohnung in Bern-Bümpliz bewohnte, endete die Wohnungsübergabe mit einer hohen Rechnung.

Fast 400 Franken musste der 40-Jährige blechen. Doch was war passiert? Wie «20 Minuten» schreibt, wurde bei der Übergabe festgestellt, dass eines von zwei Zahnputzgläsern fehlte.

Es wurde sich darauf geeinigt, das Glas zu ersetzen. Die Person, die die Wohnung abnahm, sollte sich darum kümmern und 5 bis 10 Franken in Rechnung stellen. Auf dem Protokoll wurde vermerkt, dass der Mieter die Kosten dafür zu 100 Prozent übernimmt.

zahnputzglas
Das Problem: ein fehlendes Zahnputzglas im Badezimmer. (Symbolbild) - depositphotos

So weit, so gut. Doch erst einige Zeit später folgte die böse Überraschung: «Drei Wochen später bekam ich eine Rechnung von 360.15 Franken

Davon waren nur 4.50 Franken für das neue Glas fällig. Der Rest stellte sich zusammen aus der Entlohnung einer Sanitärmitarbeitenden sowie ihrer Fahrtkosten.

«Vor Wut in die Luft gegangen»

Der Mieter sei daraufhin «vor Wut in die Luft gegangen». Er bezeichnet das Ganze als «unverschämt, ungerechtfertigt und völlig daneben.»

Vonseiten der Verwaltung wird das Vorgehen gerechtfertigt. Diese erklärt «20 Minuten», dass es «in der Natur der Sache» liege, wenn man einen solchen Ersatz willentlich einem Fachmann überlässt, dass dann auch die Arbeitszeit anfällt.

Kannst du eine solche Rechnung nachvollziehen?

Man habe lediglich die Handwerkerkosten weiterverrechnet, selbst nichts weiter geltend gemacht.

Beim Mieterinnen- und Mieterverband des Kantons Bern sieht man es etwas anders. Zwar erklärt Geschäftsleiterin Sabina Meier, dass es klar sei, dass nicht nur der Zahnputzglas-Preis fällig wird, wenn eine Handwerkerin kommt.

Der Preis in Höhe von fast 400 Franken sei aber zu hoch, so Meier. Dies hätte der Mann mit der Verwaltung genauer anschauen sollen.

Stattdessen hat er aber bereits die Rechnung bezahlt. Wie er selbst sagt, wollte er nur «raus und weg von diesem Mietverhältnis».

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Kommentare

User #3541 (nicht angemeldet)

Was ist das für eine Verwaltung?Unglaublich, so etwas. Der Büroschimmel galoppiert wiehernd.

User #5607 (nicht angemeldet)

Man kann jedes Glas als Zahnbecher verwenden, braucht keine speziellen.

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