Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres werden die Schweizer Behörden besser ausgestattet sein, um Internet- und Telefon-Daten zu überwachen.
Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Schweizer Behörden mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten. (Archivbild)
Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Schweizer Behörden mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DPA/SEBASTIAN GOLLNOW

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar haben die Behörden mehr Handy-Überwachungsmöglichkeiten.
  • Sie können einfacher herausfinden, wer hinter anonymen Telefonnummern steckt.
  • Neu lassen sich auch Positionen bei Notsuchen besser bestimmen.
Ad

Die Schweizer Behörden erhalten ab Anfang Januar mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten. Sie können dann etwa einfacher herausfinden, wer hinter gefälschten oder anonymen Telefonnummern steckt.

Möglich macht dies das Inkrafttreten einer neuen Verordnung zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs am 1. Januar 2024. Der Bund erhofft sich damit eine wirksamere Strafverfolgung.

Zur Aufklärung schwerer Straftaten ordnet der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) Massnahmen an, die etwa den Mobilfunk betreffen. Anträge dazu stellen können die Strafverfolgungsbehörden oder auch etwa der Nachrichtendienst des Bundes.

Präzisere Positionsbestimmungen bei Notsuchen möglich

Ab dem neuen Jahr erhalten die Behörden der Vorlage zufolge neue Auskunfts- und Überwachungstypen. Ein neuer Auskunftstyp vereinfacht es zum Beispiel, gefälschte oder unbekannte Telefonnummern des Anrufers oder Absenders bei anonymen Bombendrohungen zu identifizieren.

Die neuen Überwachungstypen ermöglichen auch eine präzisere Positionsbestimmung im Mobilfunk bei Notsuchen oder bei Echtzeitüberwachungen. Dies helfe, um bedrohte Personen schnellstmöglich zu lokalisieren und zu bergen, teilte der Bund mit.

Daneben sollen Strafverfolgungsbehörden schneller zu Daten kommen. Bislang hätten Anbieter von Fernmeldediensten einen Tag Zeit gehabt, um eine Behördenanfrage zu beantworten, hiess es weiter. Diese Bearbeitungsfrist sei von den Behörden als zu lang erachtet worden. Etwa, wenn sie dringende Anfragen zur Identifikation der Täterschaft an Wochenenden oder Feiertagen stellten. Die Frist wird auf sechs Stunden verkürzt.

Mehr Handy-Überwachung – was halten Sie davon?

In der Vernehmlassung stiessen die Neuerungen teils auf Kritik. Mehrere Parteien, Telefonanbieter und Verteidiger von Grundrechten sehen hinter der neuen Verordnung einen massiven Ausbau der Überwachung. Sie kritisierten, dass die Kompetenzerweiterung den Unternehmen neue Belastungen aufbürde sowie Privatsphäre und Datenschutz der Nutzenden einschränke.

Bund und Kantone teilen sich auch die Kosten der Überwachung nach ihrem Nutzen auf. Der Bund übernimmt dabei einen Viertel, während die Kantone die restlichen drei Viertel untereinander aufteilen.

Die Kantone kritisierten diesen Verteilschlüssel. Der Bund hält die Aufteilung für angemessen. Die Kantone entrichten ihre Kostenbeteiligung nur noch einmal pro Jahr, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten senke.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Nachrichtendienst des BundesMobilfunkInternetTelefonDaten