Am Wochenende wählt der Kanton Zug seine neue Regierung. Ein Kandidat kommt in letzter Minute in Bedrängnis. Ein Drama in drei Akten.
Die Hauptdarsteller in diesem Stück: Beat Villiger,Sicherheitsvorsteher des Kantons Zug und ein Auto.
Die Hauptdarsteller in diesem Stück: Beat Villiger,Sicherheitsvorsteher des Kantons Zug und ein Auto. - pixabay/Kanton Zug
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beat Villiger möchte weiterhin CVP-Regierungsrat im Kanton Zug bleiben.
  • Der Sicherheitsdirektor muss nun aber um seine Wiederwahl zittern.
  • Grund dafür ist eine ominöse Geschichte um sein Auto.

Die Zugerinnen und Zuger wählen dieses Wochenende ihre Regierung. Bisher sorgte vor allem der Umstand für Schlagzeilen, dass der Regierungsrat ausschliesslich mit Männern besetzt werden könnte. Die einzige Frau, Manuela Weichelt-Picard (ALG), kandidiert nach 12 Jahren nicht für eine vierte Amtszeit.

Der Zuger Regierungsrat 2018 (v.l.n.r.): Tobias Moser, Urs Hürlimann, Beat Villiger,
Stephan Schleiss, Manuela Weichelt-Picard, Matthias Michel, Heinz Tännler,
Martin Pfister, Renée Spillmann Siegwart.
Der Zuger Regierungsrat 2018 (v.l.n.r.): Tobias Moser, Urs Hürlimann, Beat Villiger, Stephan Schleiss, Manuela Weichelt-Picard, Matthias Michel, Heinz Tännler, Martin Pfister, Renée Spillmann Siegwart. - Kanton Zug

Erster Akt: Kein Fahrausweis

Jetzt kommt aber einer der Kandidaten in Bedrängnis – wegen einer Frau: Der bisherige CVP-Sicherheitsdirektor Beat Villiger. Die Geschichte geht so: Im Juli 2017 kontrolliert die Luzerner Polizei eine Autofahrerin. Diese ist, wie sich herausstellt, ohne gültigen Fahrausweis unterwegs – im Auto von Beat Villiger. Es ist bereits das dritte Mal, dass die Frau in diesem Jahr in einer Polizeikontrolle hängen bleibt. Dabei dürfte sie seit 2009 eigentlich gar nicht mehr Autofahren, berichtet die «Republik».

Warum aber hat Villiger, schon seit 2007 Zuger Regierungsrat, der Frau sein Auto gegeben? Zwei Tage vor der Verkehrskontrolle hatte sich Villiger bei der Polizei erkundigt, ob die Frau – eine Freundin der Familie Villiger – Autofahren dürfe. Aus Datenschutzgründen gab die Polizei keine genauen Auskünfte, riet Villiger aber, sich den Autoschlüssel zurückzuholen, schreibt «CH Media».

Villiger holt sich sein Auto daraufhin nicht zurück, sondern lässt sich von der Freundin schriftlich bestätigen, dass sie Autofahren darf. Sie lügt also, wie sie der Staatsanwaltschaft später gesteht. Diese stellt das Verfahren gegen Villiger deshalb ein, «mangels erhärtetem Tatverdacht».

Zweiter Akt: Der Verkauf

Es folgt der zweite Akt: Gut drei Monate nach der Kontrolle erwischt die Polizei die Frau ein weiteres Mal. Wieder ohne Ausweis und wieder mit Villigers Wagen. Jetzt legt die Frau jedoch einen Kaufvertrag vor, das Auto gehört also ihr. Verkaufsdatum ist vor der Kontrolle im Juli 2017: Das Auto hatte also weder bei der ersten, noch bei der zweiten Kontrolle Villiger gehört.

Die Polizei wird stutzig. Hat Beat Villiger den Vertrag nachträglich zurückdatiert, um einer Strafuntersuchung zu entgehen? In einer weiteren Strafuntersuchung wird nun Villiger Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Zuger Sicherheitsdirektor erwirkt daraufhin aber ein supervisorische Verfügung, wonach der «Republik» verboten wird, über diese angebliche Urkundenfälschung zu berichten.

Dritter Akt: Das Urteil

«Die superprovisorische Verfügung habe ich erwirkt, damit nicht falsche Anschuldigungen gegen mich verbreitet werden», schreibt Villiger in einer Stellungnahme dazu. Interviews gibt er aber keine. Die Staatsanwaltschaft geht dem Fall nicht weiter nach, da Villiger im ersten Fall von der Frau belogen wurde, im zweiten hätte sie das Auto einfach genommen. «Der Tatverdacht liess sich nicht erhärten», sagt Sprecher Simon Kopp dazu.

Der vierte und letzte Akt wird am Sonntag geschrieben. Dann werden die Stimmbürger über den Fall und das Schicksal von Beat Villiger entscheiden.

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