Bau-Zoff im Aargau: Ein Haus in Mettau darf nicht fertig gebaut werden. Das Grundstück liegt in einer Schutzzone des Bundes – davon wussten die Besitzer nichts.
Mettau
Wälder und Wiesen: So idyllisch ist es in Mettau AG. - Google Streetview

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Aargau musste ein Bau gestoppt werden, weil das Grundstück in einer Schutzzone liegt.
  • Der Stopp hat ans Licht gebracht, dass gleich mehrere Grundstücke betroffen sind.
  • Das sorgt für Ärger – denn die Besitzenden geben an, nicht informiert worden zu sein.
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In der idyllischen Gemeinde Mettau AG hat ein Hausbau Unerwartetes ans Licht gebracht: Das Projekt musste gestoppt werden, weil sich herausstellte, dass das betroffene Grundstück in einer Schutzzone liegt.

Der Bund hat die Stelle im Jahr 2010 zur solchen ernannt, aber es offenbar versäumt, die Besitzenden zu informieren: Erst durch den Baustopp erfuhren sie, dass gleich mehrere Grundstücke in der Zone liegen.

Ein Besitzer ärgert sich in der «Aargauer Zeitung»: «Wenn der Bund solche Zonen einrichtet, ohne die Grundeigentümer zu informieren, grenzt das an Willkür und kommt einer Enteignung gleich

«Unser Grundstück ist enteignet worden»

Eine andere Betroffene sieht es ähnlich. «Unser Grundstück ist enteignet worden», klagt sie. Ihr gehört eine Parzelle neben ihrem Haus – durch den Baustopp hat sie erfahren, dass auch sie nicht bauen darf.

Mettau
Viele Grundstücke in Mettau AG liegen direkt am Waldrand.
Dorf
Doch ausgerechnet die idyllische Lage des Dorfs macht einigen Grundstückbesitzerinnen und -besitzern einen Strich durch die Rechnung.
Mettau
Denn: Wie sich nun herausstellt, liegt ein Teil der Gemeinde in einer Schutzzone des Bundes – die betroffenen Grundstücke dürfen nicht bebaut werden.

Denn: auch ihr Grundstück liegt in der Schutzzone. Wer dort bauen will, braucht eine Zustimmung des Kantons. Und die erhält er nur, wenn der Bau überwiegend dem öffentlichen Interesse dient und von nationaler Bedeutung ist. Ein Einfamilienhaus fällt da definitiv nicht darunter.

Bund will Wiesen schützen

Doch was steckt überhaupt dahinter? Das Gebiet in Mettau AG liegt an einem Waldrand, besteht teils aus Wiesen. Und genau diese Grasflächen sind der Grund für die Errichtung der Schutzzone.

Der Grund: Laut dem Bundesamt für Umwelt wurden seit 1900 «mehr als 95 Prozent der Trockenwiesen und –weiden» zerstört. Sowohl Qualität und Fläche würden weiterhin abnehmen.

Sollte der Bund Schutzzonen errichten dürfen, ohne die Grundbesitzer zu informieren?

Einer der verärgerten Grundstückbesitzer befürchtet nun einen jahrelangen Rechtsstreit, wie er sagt: «Die Einzigen, die profitieren, wären die Anwälte.» Damit ist er nicht allein.

Sich bereits einen Anwalt geholt hat der Besitzer einer Wohnung im nun gestoppten Bau-Projekt. Für ihn ist klar: «Ich werde den Bauherren zur Verantwortung ziehen müssen, ich habe einen Vertrag mit ihm.»

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