Die Unia rief Baubeschäftigte zum Streik auf, weil Arbeitgebende Arbeitszeitbestimmungen abschaffen wollten. Nun reagiert der Baumeisterverband mit einer Klage.
Arbeitsbedingungen
Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter demonstrierten bereits im Sommer für bessere Arbeitsbedingungen. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizerische Baumeisterverband reicht Klage gegen Gewerkschaften ein.
  • Grund: Diese würden im Kanton Genf gegen die Friedenspflicht verstossen.
  • Zuvor hatten Gewerkschaften Baubeschäftigte zum Streik aufgerufen.

Der Schweizerische Baumeisterverband wird diese Woche eine Klage wegen Verstosses gegen die Friedenspflicht im Kanton Genf einreichen. Dort hätten die Gewerkschaften explizit zu zwei Streiktagen aufgerufen.

Der Baumeisterverband zieht diese Konsequenz nach der sechsten Verhandlungsrunde zum neuen Landesmantelvertrag, wie er am Montag in einer Mitteilung schreibt.

Die Verhandlung von Freitag hatte die Differenzen zwischen den Gewerkschaften und dem Baumeisterverband nicht ausgeräumt.

Die Gewerkschaften würden mit Streiks «irritierende Signale» aussenden, ob sie an einem Vertrag interessiert wären, schrieb der Verband weiter. Mit der Klage solle geprüft werden, in welchem Umfang die Gewerkschaften Unia, Syna und SIT mit ihrem Aufruf gegen die Friedenspflicht verstossen.

Mitte Oktober sprachen sich laut der Gewerkschaft Unia über 20'000 Baubeschäftigte landesweit für Streikmassnahmen aus. Vor einer Woche demonstrierten rund 2500 Personen im Tessin. In den Verhandlungen wollten die Arbeitgeber die geltenden Arbeitszeitbestimmungen abschaffen, warf Unia unter anderem dem Baumeisterverband vor.

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