Baslerin erhält statt Millionenerbe hohe Gerichtsrechnung
Ein Millionen-Erbstreit geht in Basel ins Geld. Wegen der fehlenden abschliessenden Signatur des Testaments entstehen Gerichtskosten von 250'000 Franken.

Das Wichtigste in Kürze
- In Basel wird um ein Erbe von rund 3,1 Millionen Franken gestritten.
- Wegen einer fehlenden Unterschrift entgeht einer Frau dieser Betrag.
- Stattdessen muss sie tief in die Tasche greifen.
Es geht um viel Geld: 3,1 Millionen Franken sollen von einer Baslerin an ihre Cousine vererbt werden. Die Cousine soll dabei laut einem handschriftlichen Schreiben die Alleinerbin sein.
Doch: Dem Dokument fehlt eine abschliessende Unterschrift der Verstorbenen, sodass dieses Erbe eingeklagt wird, wie «20 Minuten» berichtet. Das Appellationsgericht Basel-Stadt gibt den Klägern recht.

Das handschriftliche Testament wurde nur zwei Tage vor dem Tod der Betroffenen beim Erbschaftsamt deponiert. In diesem neuen Testament steht, dass damit ihre alten Testamente «vollumfänglich aufgehoben» werden. Die Cousine soll «zu 100 Prozent zur Erbin» ihres Nachlasses werden.
Der Erbstreit beginnt
Eine andere erbberechtigte Partei akzeptiert dieses neue Dokument jedoch nicht. Ein Schlichtungsverfahren bringt keine Einigung und der Fall kommt vors Basler Zivilgericht.
Dieses entscheidet für die Cousine. Die andere Partei akzeptiert dies wiederum nicht – und gewinnt im zweiten Anlauf vor Gericht.
Das Appellationsgericht Basel-Stadt veröffentlicht vor kurzem ein Urteil, welches feststellt, dass das Geld anders verteilt werden soll. Das neueste Dokument sei ungültig. Grund dafür ist hauptsächlich das Fehlen einer Unterschrift auf dem Dokument.
Fehlende Unterschrift wird zum Problem
Der Name der Verstorbenen steht zwar am Anfang des Schreibens sowie auf dem Umschlag dessen, eine abschliessende Unterschrift fehlt aber. Diese Signatur ist jedoch zwingend am Ende eines Testaments, um diesem Gültigkeit zu geben.

Die abschliessende Unterschrift bestätigt laut dem Gericht den Inhalt des fertigen Dokuments. Das Gericht argumentiert, dass es sich ohne diese Signatur auch um einen unfertigen und irrtümlich eingereichten Entwurf handeln könnte. Dieses Urteil kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Statt Erbe gibt es eine grosse Rechnung
Der Erbstreit selbst geht auch ins Geld. In zweiter Instanz wurden der vermeintlichen Alleinerbin rund 250'000 Franken an Verfahrens- und Anwaltskosten verrechnet. Allein das Schlichtungsverfahren kostete 5000 Franken.