Stadt Basel

Baslerin erhält statt Millionenerbe hohe Gerichtsrechnung

Manuela Bär
Manuela Bär

Basel,

Ein Millionen-Erbstreit geht in Basel ins Geld. Wegen der fehlenden abschliessenden Signatur des Testaments entstehen Gerichtskosten von 250'000 Franken.

Appelllationsgericht Basel
Ein 50-jähriger Drogenhändler wurde am Freitag vom Appellationsgericht Basel-Stadt zu einem 15-jährigen Landesverweis verurteilt. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Basel wird um ein Erbe von rund 3,1 Millionen Franken gestritten.
  • Wegen einer fehlenden Unterschrift entgeht einer Frau dieser Betrag.
  • Stattdessen muss sie tief in die Tasche greifen.

Es geht um viel Geld: 3,1 Millionen Franken sollen von einer Baslerin an ihre Cousine vererbt werden. Die Cousine soll dabei laut einem handschriftlichen Schreiben die Alleinerbin sein.

Doch: Dem Dokument fehlt eine abschliessende Unterschrift der Verstorbenen, sodass dieses Erbe eingeklagt wird, wie «20 Minuten» berichtet. Das Appellationsgericht Basel-Stadt gibt den Klägern recht.

Basel
Die handschriftliche Notiz, die über das Millionenerbe entscheidet - Appellationsgericht BS

Das handschriftliche Testament wurde nur zwei Tage vor dem Tod der Betroffenen beim Erbschaftsamt deponiert. In diesem neuen Testament steht, dass damit ihre alten Testamente «vollumfänglich aufgehoben» werden. Die Cousine soll «zu 100 Prozent zur Erbin» ihres Nachlasses werden.

Der Erbstreit beginnt

Eine andere erbberechtigte Partei akzeptiert dieses neue Dokument jedoch nicht. Ein Schlichtungsverfahren bringt keine Einigung und der Fall kommt vors Basler Zivilgericht.

Dieses entscheidet für die Cousine. Die andere Partei akzeptiert dies wiederum nicht – und gewinnt im zweiten Anlauf vor Gericht.

Haben Sie Ihr Testament aufgesetzt?

Das Appellationsgericht Basel-Stadt veröffentlicht vor kurzem ein Urteil, welches feststellt, dass das Geld anders verteilt werden soll. Das neueste Dokument sei ungültig. Grund dafür ist hauptsächlich das Fehlen einer Unterschrift auf dem Dokument.

Fehlende Unterschrift wird zum Problem

Der Name der Verstorbenen steht zwar am Anfang des Schreibens sowie auf dem Umschlag dessen, eine abschliessende Unterschrift fehlt aber. Diese Signatur ist jedoch zwingend am Ende eines Testaments, um diesem Gültigkeit zu geben.

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Der Name der Verstorbenen steht nur am Anfang des Dokuments und auf dem Umschlag, jedoch nicht am Ende des Textes. - Appellationsgericht BS

Die abschliessende Unterschrift bestätigt laut dem Gericht den Inhalt des fertigen Dokuments. Das Gericht argumentiert, dass es sich ohne diese Signatur auch um einen unfertigen und irrtümlich eingereichten Entwurf handeln könnte. Dieses Urteil kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Statt Erbe gibt es eine grosse Rechnung

Der Erbstreit selbst geht auch ins Geld. In zweiter Instanz wurden der vermeintlichen Alleinerbin rund 250'000 Franken an Verfahrens- und Anwaltskosten verrechnet. Allein das Schlichtungsverfahren kostete 5000 Franken.

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