In der Stadt Basel werden Raser per Radar aufgespürt. Dafür werden die Messgeräte sogar auf privatem Grund aufgestellt. Ein Anwohner ist empört.
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Ein mobiler Blitzer. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantonspolizei Basel-Stadt ist mit mobilem Radar auf der Suche nach Temposündern.
  • Ein Anwohner ist schockiert, als er ohne vorgewarnt zu sein einen Blitzer vor der Haustür findet.
  • Die Polizei benötigt dafür nämlich keine Einwilligung der Eigentümerschaft.
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Die Basler Polizei ist auf Raser-Suche. Um die zu schnellen Autofahrerinnen und Autofahrer aufzuspüren, wird im Kanton auf mobile Radarfallen gesetzt. Der Vorteil: Diese können überall platziert werden. Nicht jeder von der Polizei gewählte Standort kommt jedoch gut an.

Ein Anwohner der Hegenheimerstrasse in Basel staunte am letzten Dienstag nicht schlecht beim Verlassen des Hauses: Direkt vor der eigenen Haustür war von der Kantonspolizei Basel-Stadt ein Radargerät aufgestellt worden. Der Anwohner sei geradezu schockiert gewesen, als er das Gerät vorgefunden habe, erzählt er der «Basler Zeitung».

Einwilligung der Eigentümerschaft ist optional

Der Anwohner fragte den anwesenden Polizeibeamten, ob dieser die Erlaubnis des Grundeigentümers eingeholt habe. Zum Bedauern des Hausbewohners war der Polizist recht wortkarg. Also muss der Sprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt die Situation im Nachhinein auflösen.

Blitzer
Eine Radarfalle blitzt einen Raser. - dpa

Rooven Brucker erklärt, dass tatsächlich eine etwa einstündige Tempokontrolle durchgeführt wurde. Auch bestätigt er, dass sich das Messgerät auf besagtem Privatgrund befand. Bruckner weiss aber nichts über fehlendes Einverständnis der Eigentümer.

«Grundsätzlich wird keine aktive Einwilligung der Eigentümerschaft benötigt, wenn sich das Messgerät in einem öffentlich zugänglichen Bereich befindet», erklärt Bruckner.

Auch die recht kurze Dauer der Kontrolle rechtfertige das Aufstellen des Radars. Bei längeren Kontrollen oder bei der Nutzung von Privatboden ohne öffentlich zugänglichen Bereich wird «die Einwilligung der Eigentümerschaft immer eingeholt».

Würden Sie ein Geschwindigkeitsmessgerät auf Ihrem Grundstück tolerieren?

Bruckner versichert, dass die Polizei «selbstverständlich von der Nutzung des betroffenen Grundstücks absieht, sofern es die Eigentümerschaft der Parzelle wünscht».

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