Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt deckt bei Kontrollen gravierende Mängel auf. Auch bei Einweg-E-Zigaretten.
Einweg-E-Zigaretten
Bei Einweg-E-Zigaretten wurden Übertretungen der gesetzlichen Schwermetallgrenzwerte nachgewiesen. - keystone

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt ist bei der Kontrolle von Produkten und Betrieben im Chemikalienbereich auf viele Mängel gestossen. Bei 95 von 221 kontrollierten Produkten wurde ein Verkaufsverbot verfügt, wie das Laboratorium am Montag mitteilte.

Bei den kontrollierten Produkten handelte es sich gemäss Communiqué um Stoffe und Zubereitungen wie ätherische Öle und Reinigungsmittel, Biozidprodukte wie Desinfektionsmittel oder Mittel gegen Mücken, Pflanzenschutzmittel und Gegenstände wie Einweg-E-Zigaretten.

Bei den inspizierten Betrieben handelte es sich um Unternehmen, die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten, diese importieren oder verkaufen. Bei den Kontrollen ist das Laboratorium auf «sehr viele Mängel» gestossen, wie es schreibt. 175 von 221 kontrollierten Produkte und 39 von 48 kontrollierten Betriebe waren zu beanstanden. 95 Produkte erfüllten gar die Kriterien für ein Verkaufsverbot.

Mangelnde Kennzeichnung

Bei den kontrollierten Produkten hätten hauptsächlich verbotene Inhaltsstoffe, fehlende Zulassungen, nicht korrekte Einstufung, Kennzeichnungsmängel, Verpackungsmängel, Mängel im Sicherheitsdatenblatt, Nichtwahrnehmung der Meldepflicht sowie nicht gesetzeskonforme Anpreisung und Verletzung der Werbevorschriften beanstandet werden müssen.

Unter anderem hat das Laboratorium die Überschreitung des gesetzlichen Grenzwerts für Schwermetalle bei Einweg-E-Zigaretten festgestellt.

Versäumnisse bei den kontrollierten Betrieben

Bei den kontrollierten Betrieben seien die Nichtwahrnehmung der Selbstkontrolle, der Melde- respektive Zulassungspflicht und der Sorgfaltspflicht, die Nichteinhaltung der Abgabebestimmungen, der personenbezogenen Vorschriften, der Werbebestimmungen und der Bestimmungen zum Umgang und zur Lagerung beanstandet worden. Dazu gehörte unter anderem die illegale Abgabe von Lachgas zur Inhalation in Bars.

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