Baselland darf künftig ungeeignete Lehrpersonen ausschliessen
Im Baselland wird das Bildungsgesetz geändert, um ungeeignete Lehrpersonen vom Unterricht auszuschliessen.

Im Baselland können künftig ungeeignete Lehrpersonen von der Unterrichtstätigkeit ausgeschlossen werden. Der Landrat hat der Gesetzesänderung am Donnerstag mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Das Bildungsgesetz wird dahingehend verändert werden, dass der Kanton ungeeigneten Lehrpersonen die Unterrichtstätigkeit verbieten darf. Zudem sollen vom Verbot Betroffene an die Erziehungsdirektorenkonferenz gemeldet und auf einer «schwarzen Liste» eingetragen werden. Andere Kantone kennen diese Praxis bereits.
Bildungs-, Kultur- und Sportkommission stimmt zu
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission hatte der Vorlage einstimmig zugestimmt. An der ersten Lesung wurde die Streichung eines Passus abgelehnt, der neben verlorener Handlungsfähigkeit, Vergehen, Verbrechen und wiederholter schwerwiegender Verfehlungen auch nicht genauer definierte «schwerwiegende Gründe» einschliesst.