Baselbieter Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Schüssen ein
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat den Schusswaffeneinsatz eines Polizisten gegen gestohlenen Lamborghini für zulässig erklärt.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen Gefährdung des Lebens gegen einen Polizisten eingestellt. Die Behörde befand seinen Schusswaffeneinsatz für zulässig und verneinte Lebensgefahr für den Fahrer des beschossenen Autos, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Der Polizist hatte am 1. Juli in Buckten zweimal auf das linke Vorderrad eines gestohlenen Lamborghini-SUV geschossen, wie es weiter heisst. Der Fahrer habe «massiv in Richtung des Polizisten beschleunigt». Aufgrund der Gefährdungssituation seien die Schüsse gemäss Polizeigesetz gerechtfertigt gewesen.
Weil die Schüsse gezielt gewesen seien, habe für den Fahrer keine Lebensgefahr bestanden, wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt. Die Schussabgabe sei erfolgt, nachdem der Fahrer ein Haltezeichen der Polizei missachtet habe.
Einbruch führt zu dramatischer Verfolgungsjagd
Die Polizei war im Einsatz, weil in Buckten an der Hauptstrasse gegen 02.30 Uhr in eine Garage eingebrochen wurde, wie aus der damaligen Medienmitteilung der Polizei hervorgeht. Während ein gelber Porsche im Schaufenster stecken geblieben sei, sei der Lamborghini vor der Polizei in Richtung Autobahn A2 geflohen.
Der mutmassliche Porsche-Dieb, ein 21-jähriger Franzose, sei vor Ort festgenommen worden, hiess es. Der Lamborghini entkam indes, konnte aber im Rahmen einer internationalen Fahndung in Frankreich aufgespürt werden, wie die Staatsanwaltschaft nun schreibt. Auch dessen mutmasslicher Dieb, ein 21-jähriger Algerier, sei verhaftet worden.
Laut der Staatsanwaltschaft laufen gegen beide Männer Strafverfahren. Für den in Frankreich verhafteten algerischen Staatsangehörigen sei die Auslieferung an die Schweiz beantragt worden.