Baselbieter Polizist klaut halbe Million aus Parkuhren
Er sollte für Ordnung sorgen, jetzt steht er selbst im Fokus der Justiz: Ein pensionierter Stadtpolizist aus Laufen BL soll Geld aus Parkuhren abgezweigt haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ex-Stadtpolizist soll Parkuhr-Münzen in Laufen BL über Jahre abgezweigt haben.
- Der Schaden beläuft sich auf 538'557 Franken.
- Laut Anklage floss das Geld in Casinos im Jura und in Basel statt aufs Stadtkonto.
Er kontrollierte Parkplätze und hätte das Geld aus den Parkkassen abliefern müssen. Stattdessen soll er über Jahre die Parkuhren geplündert haben.
Wie die «Basler Zeitung» berichtet, soll ein Ex-Stadtpolizist aus Laufen BL Münzgeld aus einer Parkuhr abgezweigt haben. Die Stadt macht einen Schaden von 538’557 Franken geltend.
Fast 20 Jahre lang soll niemand gefragt haben
Laut Anklageschrift begann das mutmassliche System womöglich schon ab 2003.
Er soll das Parkuhr-Geld vom Amtshausplatz in Laufen BL nicht vollständig an die Stadt abgeliefert haben.
Der Stadtpolizist habe gemerkt, dass niemand nach dem Geld fragte, und soll genau das ausgenutzt haben.
Brisant ist auch der Zugang. Als Stadtpolizist soll der Beamte als Einziger an den Münzbehälter gekommen sein. Anfangs habe er nur einen Teil einbehalten. Ab 2013 soll er, mit einer Ausnahme im Jahr 2015, gar kein Geld mehr eingezahlt haben.
Handschellen und Haft, jetzt kommt der Prozess
Für den früheren Chef der Laufner Stadtpolizei endete die Karriere im Dezember 2021.
Mit dem Ruhestand begann auch das Strafverfahren gegen den heute 68-Jährigen.

Am 25. März muss er sich nun vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Angeklagt ist er wegen qualifizierter Veruntreuung und gewerbsmässigen Diebstahls. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Münzgeld landete im Casino
Das mutmasslich abgezweigte Geld soll der Ex-Polizist in Casinos im Jura und in Basel verspielt haben.

In der Anklageschrift steht, er sei «aufgrund des dargelegten Verhaltens» gegen Ende seiner strafbaren Handlungen zeitweise nicht mehr einsatzfähig gewesen.
Frühste Taten sind verjährt
Vor Gericht muss sich der Beschuldigte nur für Taten ab 2010 verantworten.
Ältere Fälle sind verjährt. Für 2010 bis 2021 rechnet die Staatsanwaltschaft mit 487’128 Franken, belegt sind mindestens 82’000 Franken.
Wie genau die Differenz zur Zivilforderung der Stadt Laufen zustande kommt, ist aus der Anklageschrift nicht ersichtlich.
Ähnliche Fälle gab es auch anderswo. 2019 musste der ehemalige Polizeichef von Richterswil ZH vor Gericht, weil er 144’000 Franken aus Parkuhren gestohlen hatte. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.












