Stadt Basel

«Basel nazifrei»-Verurteilter will hohe Haftentschädigung

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Basel,

Prozesse um die «Basel nazifrei»-Demo im Jahr 2018 müssen neu verhandelt werden. Ein Mann sass seine Strafe schon ab – und will nun entschädigt werden.

Strafgericht Basel
Das Basler Strafgericht muss die laufenden «Basel nazifrei»-Prozesse neu verhandeln. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen seine Strafe hat ein Teilnehmer der «Basel nazifrei»-Demo 2018 Revision angemeldet.
  • Der Mann sass bereits über Monate im Gefängnis und fordert nun eine Haftentschädigung.
  • Zuvor war entschieden worden, dass alle laufenden Prozesse neu verhandelt werden müssen.

Ein wegen seiner Rolle während der «Basel nazifrei»-Demo rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilter Mann meldet gegen das Urteil Revision an. Er will, dass sein Fall noch einmal neu verhandelt wird. Dies berichtet die «bz Basel».

Dabei war dieser eigentlich schon abgeschlossen – und der Mann hat seine rund sechsmonatige Gefängnisstrafe auch bereits abgesessen.

Möglich ist, dass dem Mann nun eine Haftentschädigung zusteht. Diese beliefe sich laut der Zeitung auf mehrere zehntausend Franken.

Das Appellationsgericht hatte im April alle offenen Fälle an die erste Instanz zurücküberwiesen. Die Gerichtspräsidenten seien befangen gewesen, die Fälle müssten erneut verhandelt werden, hiess es damals.

basel nazifrei
Demonstranten waren 2020 gegen harte Urteile gegen «Basel nazifrei»-Teilnehmer auf die Strasse gegangen. (Archivbild) - sda - Dominique Spirgi/Keystone-SDA

Neben dem bereits rechtskräftig verurteilten Mann hat in der Folge noch ein weiterer Verurteilter Revision beantragt. Er war laut «bz» zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Gerichtspräsidenten stimmten sich vor Prozess ab

Dass die Prozesse nach sechs Jahren wieder auf Anfang gesetzt werden, ist für das Strafgericht ein harter Schlag. Ein Termin für den Neustart steht offenbar noch nicht.

Im Vorfeld der Verhandlungen sollen sich die sechs Präsidentinnen und Präsidenten des Basler Strafgerichts 2020 abgestimmt haben. Protokolle mit dem Titel «Interner Meinungsaustausch» deuteten darauf hin. Das Appellationsgericht urteilte schliesslich, dass die Richter nicht mehr unbefangen urteilten konnten.

In dem Verfahren geht es um Vorfälle bei einer nicht genehmigten Demonstration gegen die rechtsextreme PNOS im November 2018. Zwischen den Teilnehmern und der Polizei kam es zu Auseinandersetzungen. Mehrere Personen wurden festgenommen und mussten sich vor dem Basler Strafgericht verantworten.

Kommentare

User #8204 (nicht angemeldet)

Gebt ihn nochmals 6 Monate.

User #4411 (nicht angemeldet)

Wer hat denn das eine Feuer auf dem Bild angefacht zb?

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