Kanton Basel-Landschaft entscheidet über Änderung des Energiegesetzes zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2050.
Das Regierungsgebäude am Ende der Rathausstrasse in Liestal.
Das Regierungsgebäude am Ende der Rathausstrasse in Liestal. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft hat am 9. Juni über eine Änderung des Energiegesetzes zu entscheiden. Dieses sieht vor, dass die Entwicklung des Endenergieverbrauchs bis zum Jahr 2050 das Netto-Null-Emissionsziel ermöglicht.

Ziel ist dabei Energieeffizienz und eine «möglichst weitgehende »Deckung des Energiebedarfs durch anfallende erneuerbare Energien«, wie es im Gesetzestext der Regierung heisst. Dort sind mehrere Neuerungen festgehalten.

Erneuerbare Energien und Heizwärmebedarf im Fokus

Unter anderem soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch (ohne Mobilität) bis 2030 auf mindestens 70 Prozent gesteigert werden.

Der Heizwärmebedarf bei bestehenden Bauten soll bis 2050 auf durchschnittlich 40 Kilowattstunde pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden. Gemeinden, die über ein Gasverteilnetz verfügen, müssen eine Energieplanung für ihr Gebiet oder ihre Region erstellen. Dabei können sie vom Kanton unterstützt werden.

Elektrische Wärmepumpen dürfen zur Beheizung von Freiluftbädern nur dann eingesetzt werden, wenn eine Abdeckung der Wasserfläche gegen Wärmeverlust vorhanden ist. Im Landrat stimmten die Fraktionen SP, Grüne-EVP, Mitte, GLP und FDP der Vorlage zu.

Widerstand und Zustimmung im Landrat

Widerstand kam von der SVP und einer FDP-Minderheit. Da deshalb im Oktober 2023 keine Vierfünftelmehrheit erreicht wurde, kommt die Vorlage an die Urne.

Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Dekret zum Energiegesetz, welches der Landrat ebenfalls im Oktober verabschiedete. Das Dekret unterliegt im Gegensatz zum Gesetz nicht der Volksabstimmung und kann unabhängig davon in Kraft gesetzt werden.

Es schreibt vor, dass Neubauten mit erneuerbaren Energien beheizt werden sollen. Bei bestehenden Bauten soll diese Umstellung ab 2026 geschehen, sofern der Heizwärmeerzeuger älter als 15 Jahre alt ist. Das Dekret soll gemäss Regierung am 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Noch hängig ist eine Beschwerde der SVP beim Kantonsgericht dagegen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungGrüneGLPSVPEVPFDPSPEnergieGesetz