BA lässt Gesundheitszustand von Franz Beckenbauer beurteilen

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Bellinzona,

Die Bundesanwaltschaft (BA) lässt von Österreich rechtshilfeweise ein Gutachten über den Gesundheitszustand von Franz Beckenbauer erstellen. Damit will die BA abklären, ob das Strafverfahren gegen Beckenbauer weitergeführt werden soll oder nicht.

Die Bundesanwaltschaft lässt von den österreichischen Behörden rechtshilfeweise prüfen, ob Franz Beckenbauer gesundheitlich in der Lage ist, einem Strafverfahren zu folgen.
Die Bundesanwaltschaft lässt von den österreichischen Behörden rechtshilfeweise prüfen, ob Franz Beckenbauer gesundheitlich in der Lage ist, einem Strafverfahren zu folgen. - sda - KEYSTONE/APA/BARBARA GINDL

Das Wichtigste in Kürze

  • In drei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts Beschwerden der beiden früheren Funktionäre des Deutschen Fussball-Bunds (DFB), Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, und des Ex-Fifa-Generalsekretärs Urs Linsi, gegen die Abtrennung von Beckenbauers Verfahren abgewiesen.

Die Beschwerdekammer erachtet die Verfahrensabtrennung als angebracht und rechtlich korrekt. Es sei nicht klar, wann und ob Beckenbauer aufgrund einer Erkrankung in der Lage sein werde, sich an einem Strafverfahren zu beteiligen. Weil die Vorwürfe im April 2020 verjähren, drängt die Zeit. Bis dann muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen.

Zwanziger, die beiden ehemaligen DFB-Funktionäre Horst R. Schmidt und Wolfgang Niersbach sowie der Ex-Generalsekretär der Fifa, Urs Linsi, wurden von der Bundesanwaltschaft im August wegen Betrugs beziehungsweise Gehilfenschaft zu Betrug angeklagt. Ursprünglich ermittelte die BA auch wegen Geldwäscherei. In diesem Punkt stellte sie das Verfahren jedoch ein.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stand ein Darlehen in Höhe von 10 Millionen Franken. Franz Beckenbauer hatte das Darlehen als damaliger OK-Chef für die Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland im Sommer 2002 beim früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus aufgenommen.

Beckenbauer soll damit verschiedene Zahlungen an ein katarisches Unternehmen von Mohammed Bin Hammam finanziert haben. Bin Hammam war damals Mitglied des Fifa-Exekutivkomitees sowie der Fifa-Finanzkommission. (Beschluss BB.2019.162 vom 26.09.2019)

Sperrfrist 12 Uhr.

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