B-Bewilligung in Moesa GR gibt es nur noch mit Strafregisterauszug

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Chur,

In der Region Moesa GR wird bei Neuerteilungen von L-, B- oder G-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige neu ein Strafregisterauszug verlangt. Die Massnahme gilt vorübergehend bis Ende Jahr und soll bei der Mafiabekämpfung helfen.

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In der Region Moesa GR wird bei Neuerteilungen von L-, B- oder G-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige neu ein Strafregisterauszug verlangt. (Symbolbild) - keystone

Der zuständige Bündner SP-Regierungsrat Peter Peyer hatte Mitte Juni gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA angekündigt, dass der Kanton diese regionale Lösung prüfe. Nun wird die Massnahme vorerst befristet bis Ende Jahr gemäss einer Kantonsmitteilung vom Montag tatsächlich umgesetzt.

Mit der Massnahme soll die organisierte Kriminalität in der Moesa bekämpft werden. Ende Februar dieses Jahres wurden im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion in Frankreich und Italien insgesamt sieben Personen verhaftet. Darunter waren vier in Roveredo angemeldete ausländische Staatsangehörige mit mutmasslichem Bezug zur organisierten Kriminalität.

Die Massnahme wird Ende Jahr ausgewertet. Dann sollen die Auswirkungen auf die administrativen Abläufe der betroffenen Gemeinden und des zuständigen Amts für Migration und Zivilrecht (AFM) unter die Lupe genommen werden.

Mit der Umsetzung der Massnahme erfüllt der Kanton eine entsprechende Forderung, die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Misox bei Gesprächen mit Kantonsvertretern gestellt hatten.

Das AFM rechnet aufgrund der Massnahme mit einem erheblichen Mehraufwand. Zu erwarten ist gemäss Mitteilung, dass sich die Bearbeitungsdauer der Gesuche auf gesamtkantonaler Ebene verlängert und die Anzahl der hängigen Dossiers zunimmt. «Angesichts des vorübergehenden Charakters der Massnahme und des damit verbundenen Erkenntnisgewinns erscheint dieser Mehraufwand jedoch vertretbar», schreibt der Kanton.

Der Kanton Tessin wendet diese Massnahme bereits seit mehreren Jahren im ganzen Kanton an. Peyer betonte verschiedentlich, dass diese nicht im Einklang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen stehe. Für eine regionale Lösung beurteilte er die Lage allerdings Mitte Juni anders: «In einer ausserordentlichen Situation können Massnahmen ergriffen werden. Wenn wir im Misox sehen, dass die Sicherheit gefährdet ist, könnten wir systematisch einen Auszug von Personen verlangen, die sich dort niederlassen wollen», erklärte Peyer damals gegenüber Keystone-SDA.

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Kommentare

User #4135 (nicht angemeldet)

Problem ist Strafregister darf via Gesetz nur in Sicherheits Relevanten berreichen verlangt werden, nach CH Gesetz--- Ablehung anhand Infos die nicht gefordert werden dürfen nach Gesetz, garantiert schon fast zu 100% eine Aufenthalsbewilligung bei Einspruch weil Staat wiedergutmachungspflicht hat--- Sowas kommt dan von gebildeten Juristen????

User #5246 (nicht angemeldet)

Endlich! Warum nur dort?

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