Ausstandsbegehren gegen Walliser Staatsanwaltschaft eingereicht
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat das Ausstandsbegehren im Fall der Brandkatastrophe von Crans-Montana an das Kantonsgericht in Sitten weitergeleitet. Dies teilte die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud am Mittwochabend mit.

Am 6. Februar hatte der Anwalt einer klagenden Partei ein Ausstandsbegehren eingereicht. Dieses richtet sich gegen die diensthabende Staatsanwältin, die die ersten Untersuchungshandlungen vorgenommen hat, gegen die stellvertretende Generalstaatsanwältin, gegen gegen beide mit der Leitung des Verfahrens betrauten Staatsanwältinnen sowie gegen Pilloud selber, wie es in der Mitteilung heisst. Das Begehren greife im wesentlichen Vorwürfe auf, die von gewissen klagenden Parteien öffentlich erhoben worden seien.
Am Mittwoch wurde nun das Ausstandsbegehren – zusammen mit der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und dem vollständigen Dossier – dem Kantonsgericht übermittelt. Dieses wird darüber entscheiden.
Weiter habe die Staatsanwaltschaft am Mittwoch die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts erhalten, in der die Kaution für die Geschäftsführerin der Bar «Le Constellation» endgültig auf 200'000 Franken festgelegt werde. Dieser Betrag wurde nach einer entsprechenden Untersuchung durch das Gericht festgesetzt, wie bereits im Entscheid vom 12. Januar angekündigt worden war. Der Betrag wurde auf das Konto der Staatsanwaltschaft einbezahlt, wie es weiter hiess.
Die Staatsanwaltschaft will zu gegebener Zeit weiter informieren. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.






