Ausserrhoder Kantonsrat beschliesst neue Kantonsverfassung
Der Ausserrhoder Kantonsrat entschied am Montag über Stimmrechtsalter, Ausländerstimmrecht und Medienförderung.

Der Ausserrhoder Kantonsrat hat am Montag über mehrere strittige Punkte der neuen Kantonsverfassung entschieden. Es ging unter anderem um das Stimmrechtsalter 16, das Ausländerstimmrecht sowie um die Medienförderung.
Vor sieben Jahren hatten die Arbeiten an der Totalrevision der Ausserrhoder Kantonsverfassung begonnen. Am Montag entschied nun der Rat, wie die Vorlage aussieht, über die im November an der Urne abgestimmt wird.
Zu den strittigen Themen gehört das Stimmrechtsalter 16. Die Regierung wollte die Einführung zusammen mit dem Ausländerstimmrecht in einem Eventualantrag zur Kantonsverfassung den Stimmberechtigten vorlegen. Dazu kommt es nun aber nicht. Der Entscheid über Stimmrechtsalter 16 wurde auf später verschoben.
Knapper Beschluss: Medienförderung aus Verfassung gestrichen
Äusserst knapp fiel der Entscheid über den Artikel aus, der in der Verfassung die Möglichkeit für eine Medienförderung geschaffen hätte. Der Rat stimmte nach einigem Hin und Her einem von FDP und SVP unterstützten Streichungsantrag mit 33 gegen 32 Stimmen zu.
Schliesslich entschied der Rat mit 51 gegen 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen, dass es beim Eventualantrag zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene bleibt: Die Stimmberechtigten können damit im November entscheiden, ob sie die neue Kantonsverfassung mit oder ohne das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer annehmen wollen.