Herisau

Ausserrhoden: Stimmrecht für Ausländer und Jugendliche

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Herisau,

Die Ausserrhoder Bevölkerung könnte bald über eine Totalrevision der Kantonsverfassung abstimmen, die weitreichende Änderungen vorsieht.

Herisau
Der Ausserrhoder Kantonsratssaal im Regierungsgebäude in Herisau. - Keystone

Erste wenige Wochen ist es her, seit die Ausserrhoder Stimmbevölkerung eine drastische Reduktion der Anzahl Gemeinden ablehnte.

Dereinst wird die Bevölkerung über die nächste grosse Reform abstimmen können: die Totalrevision der Kantonsverfassung.

Vorgesehen ist die Einführung eines Ausländerstimmrechts auf kantonaler Ebene sowie das Stimmrechtsalter 16. Zu Reden gibt auch die Nennung von Gott und das Wahlverfahren für den Kantonsrat.

Appenzell Ausserrhoden könnte zum erst dritten Kanton werden, in welchem Ausländerinnen und Ausländer dereinst bei kantonalen Abstimmungen teilnehmen dürfen. Zumindest dann, wenn die Stimmbevölkerung der total revidierten Verfassung zustimmt.

Diese Totalrevision brächte eine ganze Reihe von teilweise weitreichenden Änderungen mit sich. Neu sollen bereits junge Leute ab 16 Jahren bei kantonalen Abstimmungen teilnehmen dürfen. Bis anhin war dies ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Ändern des Wahlverfahrens

Grundlegend ändern soll sich auch das Wahlverfahren für den Kantonsrat. In 19 der 20 Ausserrhoder Gemeinden kam bis anhin bei Kantonsratswahlen das Majorzwahlverfahren zur Anwendung.

Lediglich in der Gemeinde Herisau wurde nach dem Proporzwahlverfahren gewählt, bei dem die Sitze im Verhältnis zu den erzielten Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Neu soll überall im Kanton eine Proporzwahl durchgeführt werden.

Bereits 2021 konnten Parteien, Verbände sowie die Ausserrhoder Bevölkerung Stellung nehmen zum Verfassungsentwurf.

wahlzettel
Abstimmung. (Symbolbild) - pixabay

Erarbeitet worden war dieser von einer Verfassungskommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kanton und Gemeinden, der kantonalen Parteien und Personen aus der Bevölkerung. Der Regierungsrat hat den Entwurf in wenigen Punkten überarbeitet.

Erst kürzlich begrüsste eine bedeutende Stimme die Stossrichtung der neuen Verfassung, die sogenannte «Besondere Kommission Totalrevision Kantonsverfassung» (BKKV).

Sie ist zuständig für die Vorberatung der Totalrevision und ihr gehören mehrere Kantonsrätinnen und Kantonsräte an.

Anmerkungen hatte die BKKV dennoch, und zwar insbesondere zur Präambel, zum Wahlverfahren des Kantonsrats und zur Ausweitung des Stimmrechts.

Bei der Präambel stellt sich die Frage nach der Nennung von Gott. In der aktuell und seit 1995 in Kraft befindlichen Verfassung heisst es: «Im Vertrauen auf Gott wollen wir, Frauen und Männer von Appenzell Ausserrhoden, die Schöpfung in ihrer Vielfalt achten.»

Die Rolle von Gott in der Verfassung

Im Entwurf des Regierungsrates wird bei einer leicht abgeänderten Präambel Gott weiterhin genannt. Auch die Kommission empfiehlt, Gott weiterhin zu nennen, unterbreitet dem Kantonsrat aber dennoch eine zweite Version einer Präambel, ohne die Nennung von Gott.

Auch hinter die Ausweitung des Stimmrechts auf ausländische Staatsangehörige stellt sich die BKKV «im Grundsatz».

Sie beantragt jedoch, dass entsprechende Personen nicht nur ohne Unterbruch zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben müssen, sondern drei davon auch in Appenzell Ausserrhoden.

Auch zur gemäss der BKKV «politisch bedeutendsten Frage in der gesamtem Vorlage» äusserte sie sich: Die Proporzwahl sei das «bessere und gerechtere» Verfahren hinsichtlich der Kantonsratswahlen.

Vorschläge für Änderungen im Wahlverfahren

Die BKKV schlägt jedoch vor, dass die Stimmberechtigten zu einer allfälligen Änderung im Wahlverfahren unabhängig von einer Zustimmung oder Ablehnung zur Totalrevision ja oder nein sagen können.

Die Kommission beauftragt daher den Regierungsrat, einen Eventualantrag auszuarbeiten, der die Beibehaltung des aktuellen Wahlsystems beinhaltet.

Die totalrevidierte Verfassung sieht darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen und Präzisierungen vor: Nicht mehr die Stimmberechtigten sollen entscheiden, wer das Amt des Landammanns bekleidet, sondern der Regierungsrat selbst. Die Amtsdauer würde zudem von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.

Vorgesehen ist ein Artikel zum Schutz von sogenannten Whistleblowern. Konkret heisst es dazu in einem Absatz zu Artikel 113: «Das Gesetz regelt die Anstellungsverhältnisse.

Es sieht Massnahmen zum Schutz von Personen vor, die in guten Treuen behördliche Missstände melden.»

Weiter soll Appenzell Ausserrhoden mit der neuen Verfassung erstmals eine kantonale Ombuds- respektive Schlichtungsstelle erhalten, die zwischen Privaten und «öffentlichen Aufgabenträgern» vermitteln könnte.

Präzisiert und erweitert wurden etwa die sogenannten Sozialziele, für die sich Kanton und Gemeinden gemäss Verfassung dann einsetzen müssen.

Die nächsten Schritte

Seit 2018 ist klar, dass die Ausserrhoder Stimmbevölkerung eine Totalrevision der Kantonsverfassung grundsätzlich befürwortet.

Damals sagte sie bei einer Volksabstimmung ja zu einem entsprechenden Vorhaben. Am 19. und 20. Februar kommt die totalrevidierte Verfassung in erster Lesung in den Kantonsrat.

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