Stadt Luzern

Ausgleichszahlungen im Wasserbau im Kantonsrat Luzern unbestritten

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Kanton Luzern investiert weniger in Wasserbau und zahlt den Gemeinden jährlich 3,78 Millionen Franken.

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Ausgleichszahlungen im Wasserbau im Kantonsrat Luzern unbestritten. (Symbolbild). - Lukas Schulze/dpa

Weil der Kanton Luzern weniger in den Wasserbau investiert als angenommen, zahlt er 2025 bis 2028 den Gemeinden jährlich 3,78 Millionen Franken. Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Dekret am Montag einstimmig und diskussionslos gutgeheissen.

Mit der Revision des Wasserbaugesetzes gingen 2020 Gemeindeaufgaben an den Kanton über. Die Gemeinden wurden damit finanziell entlastet, für den Kanton bedeutete die neue Aufgabenteilung eine Mehrbelastung. Dies wurde auch in den Aufgaben- und Finanzreform (AFR18), mit dem die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu verteilt wurden, eingerechnet.

Auswirkungen der neuen Zahlen auf AFR18

Im AFR18 wurden für die Jahre 2019 bis 2033 Investitionen von 700 Millionen Franken zugunsten des Hochwasserschutzes und dessen Unterhalt berücksichtigt. Weil die Gemeinden von Aufgaben befreit wurden, hätte dies für sie eine jährliche finanzielle Entlastung von rund 19 Millionen Franken bedeutet.

Neue Zahlen zeigten im Jahr «2024» aber, dass die Wasserbauausgaben des Kantons bis «2033» deutlich tiefer sein dürften als zuvor angenommen. Im AFR18 eingerechnet werden deswegen für diese 15 Jahre nur noch 542 Millionen Franken. Von «2019» bis «2022» wurde sogar nur ein Drittel der ursprünglich vorgesehenen Investitionen umgesetzt, dies etwa wegen Planungsunterbrüchen, Einsprachen oder Personalmangels.

Ausgleichszahlung bringt AFR18 ins Gleichgewicht

Damit der AFR18 wieder ins Gleichgewicht kommt, zahlt der Kanton den Gemeinden für seine Minderbelastung nun eine Ausgleichszahlung. Ziel ist es, dass weder die eine noch die andere Staatsebene bevorteilt wird. Im Parlament war die vom Regierungsrat vorgelegte Lösung völlig unbestritten.

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